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Vernehmlassung 2023/98: Genehmigung des Addendums zur AIA-Vereinbarung Finanzkonten und der AIA-Vereinbarung Kryptowerte sowie Änderung des Bundesgesetzes und der Verordnung über den internationalen AIA in Steuersachen (AIAG und AIAV) · 6 Seiten

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Internationaler automatischer Informationsaustausch in Steuersachen. Verordnung

11 Absätze 2 ̶ 4 AIAG, wobei der Fristenlauf mit dem Inkrafttreten dieser Änderung beginnt.

5Meldende schweizerische Finanzinstitute, die Konten nach den Artikeln 10 und 11 des bisherigen Rechts führen, müssen diese Konten ab Inkrafttreten der Änderung vom … überprüfen. In Bezug auf Konten, die am Tag vor dem Inkrafttreten dieser Änderung geführt werden, gelten die Sorgfaltspflichten für bestehende Konten. Es gelten die Fristen nach Artikel 11 Absätze 2 ̶ 4 AIAG, wobei der Fristenlauf mit dem Inkrafttreten dieser Änderung beginnt.

II

Diese Verordnung tritt am 1. Januar 2026 in Kraft.

... Im Namen des Schweizerischen Bundesrates

Die Bundespräsidentin: […]

Der Bundeskanzler: […]

Vernehmlassung