Ergebnisbericht
Vernehmlassung 2024/1: Totalrevision der Verordnung über die eidgenössische Berufsmaturität (BMV) · 118 Seiten
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stattfinden. In Bezug auf die IDAF-Leistungen (mindestens zwei Leistungen pro Semester in mindestens zwei Semestern) ist NE der Ansicht, dass der Zeitpunkt der Erbringung der verschiedenen Leistungen von den Schulen frei entschieden werden soll.
Organisationen aus dem Bildungsbereich
Gesamtschweizerische Organisationen
swissuniversities begrüsst ausdrücklich Inhalt und Struktur dieses Artikels.
SBBK begrüsst explizit die Aufhebung der starren Prozentvorgabe (10% des Berufsmaturitätsunterrichts) für das interdisziplinäre Arbeiten, die Festlegung der Anzahl der zu erbringenden Leistungen im interdisziplinären Arbeiten der Fächer aller Unterrichtsbereiche (IDAF) (Abs. 4) sowie die Präzisierung bezüglich des Zeitpunkts der Erstellung der interdisziplinären Projektarbeit (IDPA) (Abs. 5). Dass der definierte Zeitpunkt (letzte zwei Semester des Berufsmaturitätsunterrichts) neu auch für schulisch organisierte berufliche Grundbildungen mit EFZ-Praktikum am Schluss gilt, wird ebenfalls begrüsst und als folgerichtig erachtet, da das Praktikum im Zusammenhang mit der beruflichen Grundbildung steht, und nicht im Zusammenhang mit dem Berufsmaturitätsunterricht als solcher. Für den Abschluss der IDPA vor dem Praktikum spricht auch klar, dass eine Wiederholung der nicht bestandenen Berufsmaturitätsprüfung unmittelbar im Anschluss mit einer Repetition des letzten BM-Jahres erfolgen kann.
SDK und TRBS begrüssen die Aufhebung der starren Prozentvorgabe für das interdisziplinäre Arbeiten, sie würden sich jedoch die Festlegung eines Maximalumfangs wünschen (z. B. 10% des BM-Unterrichts). Beide Organisationen unterstützen die Festlegung der Anzahl der zu erbringenden Leistungen im IDAF (Abs. 4). In Bezug auf den Zeitpunkt der Erstellung der IDPA (in den letzten zwei Semestern des Berufsmaturitätsunterrichts) sind sie der Meinung, dass die Regelung zu starr ist. In der BM2 muss die Möglichkeit weiterhin bestehen, im letzten Semester der Ausbildung die IDPA zu verfassen.
VSP und SKKBS begrüssen die Aufhebung der starren Prozentvorgabe für das interdisziplinäre Arbeiten.
EHB ist der Meinung, dass für IDAF-Leistungen (welche aktuell gemäss Abs. 4 ein Thema aus zwei BM-Fächern umfassen und einen Bezug zur Arbeitswelt haben) der Einbezug der beruflichen Grundbildung (z. B. Berufskundeunterricht, Sport, Informatik) überprüfenswert wäre. So könnte die Verbindung des BM-Fachs zur Arbeitswelt gestärkt werden. Der Begriff “Fach” könnte mit einem offenen Begriff “Disziplin” ersetzt werden, damit beispielweise ein Thema aus zwei Disziplinen desselben Fachs bestehen kann. In Bezug auf den RLP-BM, welche die Umsetzung von IDAF-Leistungen konkretisiert, fragt sich EHB, ob die minimale Anzahl von an IDAF insgesamt beteiligten Fächern (6) für Vollzeitklassen nicht problematisch sein könnte.
KSHW begrüsst ausdrücklich, dass die IDPA in vollschulischen Angeboten mit Praktikum am Schluss wieder dem Berufsmaturitätsunterricht zugeordnet wird.
Interkantonale und kantonale Organisationen
KIMS begrüsst ausdrücklich, dass die IDPA in vollschulischen Angeboten mit Praktikum am Schluss wieder dem Berufsmaturitätsunterricht zugeordnet wird.
BCH-FPS und LCH erachten die Formulierung in Abs. 4 als missverständlich (« Im IDAF sind in mindestens zwei Semestern je mindestens zwei Leistungen zu erbringen. Eine Leistung umfasst ein