Ergebnisbericht
Vernehmlassung 2024/1: Totalrevision der Verordnung über die eidgenössische Berufsmaturität (BMV) · 118 Seiten
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richt wäre wünschenswert. BZT fragt sich auch, wie die maximale Besuchszahl eines BM-Bildungsgangs überprüft werden kann, wenn eine Kandidatin oder ein Kandidat die Schule oder sogar den Kanton wechselt.
BSA möchte geklärt haben, wie die Aufnahme in die BM2 nach der BM1 (abgebrochen oder nicht bestanden) erfolgt.
Organisationen der Wirtschaft
SAVOIRSOCIAL, OdASanté und Spitex Schweiz begrüssen die Bestimmung, insbesondere die Flexibilisierungsmöglichkeiten in Abs. 3 Bst. a-c.
H+, Centre Patronal und Swissmem sind mit der Bestimmung grundsätzlich einverstanden, sind aber der Meinung, dass vollständig abgeschlossene und erfolgreich absolvierte Leistungen aus der BM1 in der BM2 angerechnet werden und nicht mehr absolviert werden müssen.
SBV ist auch der Meinung, dass vollständig abgeschlossene und erfolgreich absolvierte Leistungen aus der BM1 in der BM2 angerechnet werden und nicht mehr absolviert werden müssen. SBV ist grundsätzlich der Meinung, dass Bildungsangebote vermehrt in Modulen gedacht werden sollen. Für das Individuum ist kein Mehrwert ersichtlich, wenn es Lektionen von Fächern besuchen muss, bei denen es die geforderten Kompetenzen bereits erreicht hat.
Ovap, BIKAS, IGKG sieht beim Abs. 3 Bst. a bis c Stolpersteine in der Umsetzung, insbesondere mit Blick auf die digitale Datenführung von Lernendendaten und deren Leistungsdaten (Noten) und Qualifikationsleistungen. Weitere Stolpersteine werden bei der Anrechnung respektiv Dispensation der Allgemeinbildung ausgemacht, da beim der kaufmännischen Grundbildung, der ABU-Unterricht integriert erfolgt.
Artikel 14 Zulassung
Kantone
AG, GE, JU, NE, NW, SG, VD, VS haben zu diesem Artikel keine Bemerkungen.
AI, AR, BE, BL, BS, FR, GL, GR, LU, OW, SH, SO, SZ, TI, TG, UR, ZG, ZH begrüssen explizit die
Präzisierung bezüglich der Mindestvoraussetzungen für die Zulassung, insbesondere den Hinweis bezüglich der Zulassung von Personen mit ausländischen Abschlüssen (Abs. 1). LU und ZH beantragen explizit, dass das SBFI zur Orientierung der Kandidatinnen und Kandidaten mit ausländischen Abschlüssen das SBFI Informationen zum Verfahren zur Erlangung der verlangten Gleichwertigkeit publiziert. Aus der Sicht der restlichen Kantone wäre eine solche Ergänzung auch begrüssenswert.
BL und BS weisen darauf hin, dass die kantonalen Aufnahmeverfahren in die BM1 und BM2 sehr unterschiedlich sind. Diese liegen wohl auch in der Kompetenz der Kantone, aber eine Empfehlung des Bundes/SBBK betreffend die Aufnahmekriterien für die BM2 wäre aus Sicht von BL und BS wünschenswert.
Gesamtschweizerische Dachverbände der Wirtschaft
SAV, economiesuisse und sgv bestehen auf die Notwendigkeit, dass sich die Kantone bei dem Zulassungsverfahren koordinieren und eine Weiterentwicklung des Verfahrens aufgrund von Evidenzen anstreben und beantragen eine Ergänzung in diese Richtung im erläuternden Bericht. Sie schlagen 26/118