Ergebnisbericht
Vernehmlassung 2024/1: Totalrevision der Verordnung über die eidgenössische Berufsmaturität (BMV) · 118 Seiten
Fedlex · Ergebnisbericht · Seite 25Fedlex · Ergebnisbericht
werden müssen. Sie machen einen entsprechenden Formulierungsvorschlag. Damit kann sichergestellt werden, dass die Bildungswege für das Individuum und letztlich auch für die Wirtschaft effizient bleiben.
SGB begrüsst es, dass künftig flexible Starts und Abschlüsse des Berufsmaturitätsunterrichts möglich sein werden.
Organisationen aus dem Bildungsbereich
Gesamtschweizerische Organisationen
swissuniversities und KSHW begrüssen die Möglichkeit, einen BM2-Bildungsgang nach einem Misserfolg in der BM1 vollständig absolvieren zu können (Abs. 2). swissuniversities beantragt jedoch,
dass man die Anrechnung von nachgewiesenen Kompetenzen aus der BM1 in der BM2 prüft.
SBBK begrüsst explizit die Möglichkeit, einen BM2-Bildungsgang nach einem Misserfolg in der BM1 vollständig absolvieren zu können (Abs. 2) sowie die Aufnahme der bewährten Eckwerte 2-4-5 zur Förderung der BM1 in die BMV (Abs. 3 Bst. a-c).
SDK und TRBS begrüssen die Möglichkeit, einen BM2-Bildungsgang nach einem Misserfolg in der BM1 vollständig absolvieren zu können (Abs. 2). Allerdings sind beide Organisationen der Ansicht,
dass festgehalten werden muss, dass in solchen Fällen den BM2-Bildungsgang nicht beliebig x Male begonnen werden kann. Es ist ausserdem unklar, was der Abbruch eines BM2-Bildunsgangs für Folgen hat. Die Aufnahme der bewährten Eckwerte 2-4-5 zur Förderung der BM1 in die BMV (Abs. 3 Bst. a-c) wird von beiden Organisationen begrüsst.
EHB ist der Meinung, dass aus dem erläuternden Bericht (S. 7) nicht klar hervorgeht, ob bereits der erste erfolglose BM2-Prüfungsversuch den erneuten Besuch des BM-Bildungsgangs verunmöglicht oder ob dies erst nach dem zweiten erfolglosen Prüfungsversuch der Fall ist.
Interkantonale und kantonale Organisationen
KIMS und SVMEP begrüssen die Möglichkeit, einen BM2-Bildungsgang nach einem Misserfolg in der BM1 vollständig absolvieren zu können (Abs. 2).
ALV begrüsst, dass die Berufsmaturität weiterhin sowohl integriert als auch nach der Lehre absolviert werden kann.
Organisationen an den Schulen der Sekundarstufe II und an den Fachhochschulen
BFH begrüsst die Möglichkeit, einen BM2-Bildungsgang nach einem Misserfolg in der BM1 vollständig absolvieren zu können (Abs. 2), beantragt jedoch, dass man die Anrechnung von nachgewiesenen Kompetenzen aus der BM1 in der BM2 prüft (Abs. 2). BFH begrüsst die neue Regelung betreffend Beginn und Ende der Berufsmaturität inkl. die Flexibilisierungsmöglichkeiten (Abs. 3 a-c).
BZT beantragt, Abs. 2 dahingehend zu ergänzen, dass für die Aufnahme in die BM2 ein normales Aufnahmeverfahren zu durchlaufen ist. Eine entsprechende Information soll auch in den erläuternden Bericht aufgenommen werden. BZT möchte ausserdem geklärt haben, ob beim Abbruch der BM1 im letzten Lehrjahr das letzte Jahr wiederholt werden kann (gemäss Art. 16 Abs. 7), auch wenn das Wiederholungsjahr nach Abschluss des EFZ stattfindet. Eine Klarstellung diesbezüglich im erläuternden Be-