Ergebnisbericht
Vernehmlassung 2024/1: Totalrevision der Verordnung über die eidgenössische Berufsmaturität (BMV) · 118 Seiten
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ausserdem vor, in Abs. 2 den zweiten Satz (--> Sie orientieren sich dabei an den Voraussetzungen zum Übertritt in die übrigen schulischen Angebote der Sekundarstufe II) zu streichen, da dieser mit der Realität nicht übereinstimmt. Im Kanton Zürich wurden beispielweise die Aufnahmeprüfungen für die Berufsmaturität abgeschafft, aber nicht für das Gymnasium.
SGB kritisiert den Passus in Abs. 2 «Über weitere Voraussetzungen und die Verfahren der Zulassung zum Berufsmaturitätsunterricht entscheiden die Kantone». Um dem Grundsatz der Chancengleichheit Rechnung zu tragen, ist es für SGB zwingend, dass die Kantone zu einer schweizweit einheitlichen Zulassungspraxis verpflichtet werden. Zudem ist für SGB nicht nachvollziehbar aus welchem Grund Kandidatinnen und Kandidaten mit ausländischem Berufsabschluss eine Anerkennung des SBFI benötigen (Abs. 1) und eine Niveau-Bestätigung des SBFI nicht genügt.
Organisationen aus dem Bildungsbereich
Gesamtschweizerische Organisationen
SBBK, SDK und TRBS begrüssen explizit die Präzisierung bezüglich der Mindestvoraussetzungen für die Zulassung, insbesondere den Hinweis bezüglich der Zulassung von Personen mit ausländischen Abschlüssen (Abs. 1).
Organisationen der Wirtschaft
SAVOIRSOCIAL begrüsst explizit die Präzisierung bezüglich der Mindestvoraussetzungen für die Zulassung, insbesondere den Hinweis bezüglich der Zulassung von Personen mit ausländischen Abschlüssen (Abs. 1). Informationen auf der SBFI-Webseite zur Orientierung der Kandidatinnen und Kandidaten mit ausländischen Abschlüssen zum Verfahren zur Erlangung der verlangten Gleichwertigkeit wären begrüssenswert.
OdASanté, H+ und Spitex Schweiz begrüssen diesen Artikel.
SBV fordert, dass die Kantone bei der Zulassung eine einheitliche Praxis anwenden. SBV kritisiert insbesondere die Zulassung via Aufnahmeprüfungen. Notendurchschnitte oder Empfehlungen wären klar zu bevorzugen).
HotellerieSuisse ist der Meinung, dass die Kantone eine einheitliche Zulassungspraxis anstreben sollen (wie im erläuternden Bericht empfohlen)
Artikel 15 Anrechnung
Kantone
AG, GE, JU, LU, NE, NW, VS haben zu diesem Artikel keine Bemerkungen.
AI, AR, BE, BL, BS, FR, GL, GR, OW, SH, SO, SZ, TG, TI, UR, ZH begrüssen ausdrücklich diesen
Artikel und die entsprechenden Erläuterungen.
VD beantragt mehr Flexibilität in Bezug auf die Anrechnung für bestimmte Zielpubliken (Erwachsene, Sportlerinnen und Sportler, Migrantinnen und Migranten usw.).
SG erkundet sich, was im Berufsmaturitätszeugnis eingetragen werden muss, wenn im Notenausweis “erfüllt” steht.