Ergebnisbericht
Vernehmlassung 2024/1: Totalrevision der Verordnung über die eidgenössische Berufsmaturität (BMV) · 118 Seiten
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ZG ist der Meinung, dass eine Erfahrungsnote zwingend erbracht werden muss (dies ist auch ohne Unterrichtsbesuch möglich). In Bezug auf die Dispensationen wünscht sich ZG eine Präzisierung im erläuternden Bericht, in welchen Fällen jemand vom Unterricht dispensiert werden kann und erachtet das Vorhandensein eines Fremdsprachendiploms als ungenügend. ZG sieht in Abs. 1 einen Widerspruch zu Art. 22 Abs. 5.
Gesamtschweizerische Dachverbände der Wirtschaft
Da die Anrechnung von bereits erbrachten Bildungsleistungen nach wie vor möglich bleibt, ist für SGB nicht nachvollziehbar aus welchem Grund die erfolgreich abgeschlossenen Bildungsleistungen im Rahmen einer nicht bestandenen oder nicht abgeschlossenen BM1 in einer späteren BM2 nicht angerechnet werden können (Art. 13 Abs. 2). Dies wäre ausserdem im Interesse der Bildungsnehmerinnen und –nehmer.
Organisationen aus dem Bildungsbereich
Gesamtschweizerische Organisationen
SBBK begrüsst diesen Artikel und die entsprechenden Erläuterungen.
SDK und TRBS begrüssen die Klärung in Bezug auf den Eintrag eines Vermerks “erfüllt” im Notenausweis. Sie würden sich eine Ergänzung wünschen, dass dieser Eintrag für Leistungen, welche im Rahmen eines nicht abgeschlossenen BM-Bildungsgangs erbracht wurden, nicht zulässig ist.
KSHW ist der Meinung, dass Abs. 1 im Widerspruch zu Art. 22 Abs. 5 steht. In Bezug auf die Dispensationen wünscht sich KSHW eine Präzisierung im erläuternden Bericht, in welchen Fällen jemand vom Unterricht dispensiert werden kann und erachtet das Vorhandensein eines Fremdsprachendiploms als ungenügend.
Interkantonale und kantonale Organisationen
KIMS ist der Meinung, dass Abs. 1 im Widerspruch zu Art. 22 Abs. 5 steht. In Bezug auf die Dispensationen wünscht sich KIMS eine Präzisierung im erläuternden Bericht, in welchen Fällen jemand vom Unterricht dispensiert werden kann, und erachtet das Vorhandensein eines Fremdsprachendiploms als ungenügend.
Organisationen der Wirtschaft
OdASanté, H+ und Spitex Schweiz und SAVOIRSOCIAL unterstützen die Bestimmung.
SBV weist darauf hin, dass, wenn Art. 13 so umformuliert wird, dass erfolgreich absolvierte Leistungen aus der BM1 in der BM2 berücksichtigt werden, die Erläuterungen zu Art. 15 diesbezüglich auch angepasst werden müssen.
4. Abschnitt: Promotion
Artikel 16
Kantone
AG, GE, NW haben zu diesem Artikel keine Bemerkungen.