Ergebnisbericht

Vernehmlassung 2024/1: Totalrevision der Verordnung über die eidgenössische Berufsmaturität (BMV) · 118 Seiten

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FR unterstützt die provisorische Semesterpromotion auch für die zweisemestrige Vollzeitausbildung BM 2 (Abs. 6) im Sinne der Gleichbehandlung zwischen BM1 und BM2-Kandidatinnen und Kandidaten, auch wenn diese Anpassung zu einer höheren Durchfallquote an den Abschlussprüfungen führen wird. Eine gute Beratung der Kandidaten wird unabdingbar sein.

AI, AR, BE, GL, GR, OW, SO, SZ, TI, TG, UR betrachten die Anpassung der Promotionsvoraussetzungen für die zweisemestrige Vollzeitausbildung BM 2 kontrovers (Abs. 6). Für die einheitliche Gestaltung für alle Ausbildungsmodelle sprechen gute Gründe der Transparenz und Übersichtlichkeit wie auch der Chancengleichheit. Personen, die eine Herausforderung mit mehr Stoff pro Semester annehmen, werden nicht mehr strenger beurteilt als Personen mit längeren Ausbildungen. Die Praxis hat sicherzustellen, dass die gute Beratung der Kandidatinnen und Kandidaten gelingt, so dass nicht vermehrt Personen das Ziel einer Berufsmaturität endgültig verfehlen, weil sie trotz ungenügender Leistungen zur Schlussprüfung antreten und auch die Wiederholung nicht schaffen.

In Bezug auf Abs. 3 meldet BE zurück, dass die Erwähnung der Note für das IDAF anstatt (wie bisher) des interdisziplinären Arbeitens zur Verunsicherung geführt hat und empfiehlt in diesem Zusammenhang, den Erläuternden Bericht wie folgt zu ergänzen: “«Die Formulierung gegenüber dem bisherigen Art. 17 Abs. 3 wurde dahingehend präzisiert, als nur die IDAF, nicht mehr das gesamt interdisziplinäre Arbeiten erwähnt werden. Letzteres umfasst auch die IDPA, welche die Prüfungsnote des interdisziplinären Arbeitens darstellt und entsprechend nicht Gegenstand eines Semesterzeugnisses sein kann.»

VS unterstützt die Anpassung der Promotionsvoraussetzungen für BM2-Bildungsgänge, welche länger als zwei Semester dauern. Dies ermöglicht eine Gleichbehandlung mit der BM1 und die Beseitigung von bereits aufgetretenen Situationen, in welchen Kandidatinnen und Kandidaten aufgrund eines ungenügenden Semesterzeugnisses vom Unterricht ausgeschlossen wurden, obwohl sie unter Berücksichtigung der vorgezogenen Abschlussprüfungen und der bereits abgeschlossenen Branchen, sehr gute Chancen hatten die gesamte Berufsmaturitätsprüfung erfolgreich zu bestehen. VS ist hingegen zurückhaltend bezüglich einer provisorischen Promotion für die zweisemestrige Vollzeitausbildung BM2. De facto wird jeder, der die Ausbildung in zwei Semestern beginnt, zu den Abschlussprüfungen zugelassen. Diese Praxis wird dazu beitragen, dass Personen in der Ausbildung verbleiben, die wahrscheinlich nicht über die notwendigen Kompetenzen verfügen, um die Abschlussprüfungen zu bestehen, was auch ihre Chancen verringert, die Wiederholungsprüfung zu bestehen. Es ist ausserdem davon auszugehen, dass die Durchfallquote dadurch steigen wird, was in der Öffentlichkeit nicht immer auf Verständnis stösst.

NE ist zurückhaltend bezüglich einer provisorischen Semesterpromotion für BM2-Bildungsgänge, insbesondere für zweisemestrige Angebote und befürchtet eine Erhöhung der Durchfallquote. NE schlägt eine Umformulierung vor, um den einmaligen und provisorischen Charakter der Promotion zu unterstreichen.

BS und BL lehnen die provisorische Semesterpromotion für zweisemestrige BM2-Bildungsgänge ab. Auch bei bester Beratung werden Kandidatinnen und Kandidaten, welche keine reellen Chancen haben, die Berufsmaturitätsprüfung zu bestehen, mit dem zweiten Semester beginnen. Die Durchfallquote bei den Abschlussprüfungen wird dadurch steigen.

LU unterstützt die provisorische Semesterpromotion für viersemestrige BM2-Bildungsgänge, aber nicht für zweisemestrige Bildungsgänge. Da im zweiten Semester keine Semesterpromotion mehr stattfindet, werden die Lernenden trotz schlechten Erfahrungsnoten automatisch zu den Abschlussprüfungen zugelassen, obwohl die Bestehenschancen gering sind. Wenn eine provisorische Promotion bei diesen