Ergebnisbericht
Vernehmlassung 2024/1: Totalrevision der Verordnung über die eidgenössische Berufsmaturität (BMV) · 118 Seiten
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Organisationen aus dem Bildungsbereich
Organisationen der Wirtschaft
OdASanté, H+ und Spitex Schweiz unterstützen die Änderungen.
Artikel 19 Regelung
Kantone
AI, AR BE, BL, BS, FR, GL, GR, LU, OW, SH, SO. SZ, TG, UR, ZG, ZH begrüssen ausdrücklich diesen Artikel.
GE, JU, SG, VD, VS haben keine Bemerkung zu diesem Artikel.
Organisationen aus dem Bildungsbereich
Gesamtschweizerische Organisationen
swissuniversities unterstützt die neue Bestimmung im Sinne der Vergleichbarkeit der BM-Abschlüsse.
Interkantonale und kantonale Organisationen
LKB stellt fest, dass mit Streichung des bisherigen Abs. 3 (ehem. Art. 20) das Prinzip “Wer lehrt, der prüft.” wegfällt. Da hier kein klarer Hinweis darauf gemacht wird, dass aktive Lehrpersonen aus den Schulen die Prüfungen erstellen, ist LKB nicht sicher, wer in Zukunft die Prüfungen verfasst. Eine Ergänzung diesbezüglich im erläuternden Bericht ist gewünscht.
SVMEP unterstützt die Zuständigkeit der Kantone für die Abschlussprüfungen, sieht jedoch weder den Nutzen noch die Bedeutung der Streichung des Abs. 2 des ehem. Art. 20.
Organisationen an den Schulen der Sekundarstufe II und an den Fachhochschulen
BFH unterstützt die neue Bestimmung im Sinne der Vergleichbarkeit der BM-Abschlüsse.
Organisationen der Wirtschaft
OdASanté, H+ und Spitex Schweiz unterstützen die Änderungen.
Artikel 20 Abschlussprüfungen
Kantone
GE, NE, NW haben zu diesem Artikel keine Bemerkungen.
JU unterstützt die Harmonisierung der Abschlussprüfungen auf kantonaler Ebene.
VS begrüsst, dass jede Sprachregion eines Kantons ihre eigenen Abschlussprüfungen vorbereiten kann (Abs. 3), um den unterschiedlichen Lehrmitteln Rechnung zu tragen.
AI, AR, BL, BS, BE, FR, GL LU, OW, SH, SO, SZ, TG, ZH begrüssen, dass jede Sprachregion eines Kantons ihre eigenen Abschlussprüfungen vorbereiten kann (Abs. 3). Als zweisprachiger Kanton