Ergebnisbericht

Vernehmlassung 2024/1: Totalrevision der Verordnung über die eidgenössische Berufsmaturität (BMV) · 118 Seiten

Fedlex · Ergebnisbericht · Seite 36Fedlex · Ergebnisbericht

VD würde Abs. 2 mit Abs. 5 zusammenlegen.

Gesamtschweizerische Dachverbände der Wirtschaft

SAV, economiesuisse und sgv schlagen vor, die Beteiligung der Fachhochschulen an der Vorbereitung und Durchführung der Abschlussprüfungen zu streichen (Abs. 5). Die Universitäten kennen keinen solchen Einbezug bei der gymnasialen Maturität.

Travail.Suisse begrüsst die verstärkte Harmonisierung Abschlussprüfungen, mindestens auf Kantons-, resp. Sprachregional-Ebene. Travail.Suisse unterstützt grundsätzlich Harmonisierungsbestrebungen in der Berufsbildung, da sie für die Absolvierenden aus den Blickwinkeln Chancengleichheit und Mobilität vorteilhaft sind.

SBV Agriprof besteht auf die Notwendigkeit, dass in den MINT-Fächern die BM-Abschlussprüfungen interkantonal mit dem Einbezug aller NLL-Bildungsanbieter der Deutschschweiz erstellt werden.

Organisationen aus dem Bildungsbereich

Gesamtschweizerische Organisationen

swissuniversities unterstützt die neue Bestimmung im Sinne der Vergleichbarkeit der BM-Ab-

schlüsse.

SBBK, SDK und TRBS begrüssen, dass jede Sprachregion eines Kantons ihre eigenen Abschlussprüfungen vorbereiten kann (Abs. 4). In Bezug auf Abs. 4 würden sie sich wünschen, dass die Möglichkeit der kantonsübergreifenden Prüfungsdurchführung in der BMV anstatt in den Erläuterungen festgeschrieben wird. Sie halten noch fest, dass es sich für etliche Kantone um eine weitreichende Neuerung handelt, dass die Prüfungen in den Ausrichtungen identisch zu erfolgen haben (Abs. 4) und begrüssen ausdrücklich die Erläuterungen dazu im erläuternden Bericht, einschliesslich der möglichen Abweichungen.

VSP lehnt die Vereinheitlichung der schriftlichen Abschlussprüfungen pro Ausrichtung innerhalb eines Kantons (Abs. 4) und deren zeitgleiche Durchführung ab. VSP ist der Auffassung, dass hier unnötigerweise und ohne sachlichen Grund Vorgaben für die Modalitäten der Abschlussprüfung gemacht werden. Der Beitrag dieser Vorgaben zur Qualität der Prüfungen ist für VSP nicht nachvollziehbar. Die Koordination in der Vorbereitung und Durchführung wird alle Schulen vor grossen Schwierigkeiten stellen, wenn inhaltlich identische Prüfungen auf kantonaler Ebene zum gleichen Zeitpunkt durchgeführt werden sollen. Ausserdem wird eine derartige Vorgabe zu einer Ungleichbehandlung von privaten Anbietern führen. So werden sich beispielsweise Schulen mit Standorten in verschiedenen Kantonen leichter auf die Ausnahmeregelung berufen und an ihren Standorten gesonderte Prüfungsserien einsetzen können, während Schulen mit Standort in einem Kanton sich mit der Vorgabe von kantonal einheitlichen und zeitgleich stattfindenden Prüfungen zu arrangieren hätten. Dies hätte zur Folge, dass diese Vorgabe nur teilweise zur Anwendung gelangen würde, was eine Wettbewerbsverzerrung der privaten Anbieter untereinander zur Folge hätte.

KSHW lehnt die Vereinheitlichung der schriftlichen Abschlussprüfungen pro Ausrichtung innerhalb eines Kantons ab (Abs. 4) und bittet den Text so zu formulieren, dass eine Differenzierung der Abschlussprüfungen pro Schultyp (BOG/SOG) möglich ist. KSHW plädiert dafür, dass Handels- und Wirtschaftsmittelschulen und Informatikmittelschulen weiterhin eigenständig einheitliche Prüfungen erstellen können, die sich von den einheitlichen Prüfungen der betrieblich organisierten Grundbildung (BOG)