Ergebnisbericht

Vernehmlassung 2024/1: Totalrevision der Verordnung über die eidgenössische Berufsmaturität (BMV) · 118 Seiten

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unterscheiden. Zudem würden durch die geplante Regelung für Schulen, die zeitgleich auch noch Maturitätsprüfungen durchführen müssen, grosse, kaum lösbare organisatorische Probleme entstehen.

EHB stellt fest, dass mit der Vereinheitlichung der schriftlichen Abschlussprüfungen pro Ausrichtung auf kantonaler Ebene (Abs. 4) auf den Grundsatz “wer lehrt prüft” teilweise aufgehoben wird und möchte geklärt haben, welche Ziele damit verfolgt werden. Diese Vereinheitlichung würde voraussetzen, dass konsequent alle Inhalte des RLP unterrichtet werden, um böse Überraschungen an den Abschlussprüfungen zu vermeiden.

Interkantonale und kantonale Organisationen

KIMS lehnt die Vereinheitlichung der schriftlichen Abschlussprüfungen pro Ausrichtung innerhalb eines Kantons ab (Abs. 4) und bittet den Text so zu formulieren, dass eine Differenzierung der Abschlussprüfungen pro Schultyp (BOG/SOG) möglich ist. KSHW plädiert dafür, dass Handels- und Wirtschaftsmittelschulen und Informatikmittelschulen weiterhin eigenständig einheitliche Prüfungen erstellen können, die sich von den einheitlichen Prüfungen der betrieblich organisierten Grundbildung (BOG) unterscheiden. Zudem würden durch die geplante Regelung für Schulen, die zeitgleich auch noch Maturitätsprüfungen durchführen müssen, grosse, kaum lösbare organisatorische Probleme entstehen.

Organisationen an den Schulen der Sekundarstufe II und an den Fachhochschulen

BFH unterstützt die neue Bestimmung im Sinne der Vergleichbarkeit der BM-Abschlüsse.

BZT lehnt es ab, dass auf kantonaler Ebene identische schriftliche Prüfungen zum gleichen Zeitpunkt durchgeführt werden müssen (Abs.4). BZT sieht darin einen grösseren organisatorischen Aufwand,

weil die Schulen den Prüfungszeitpunkt dann nicht mehr aufgrund ihrer unterschiedlichen Gegebenheiten (z.B. Pfingstferien) festlegen können.

BBZG lehnt eine kantonale einheitliche Abschlussprüfung ab (Abs. 4). Regionale Verbünde sind sinnvoller als starre kantonale Verbünde. Innerhalb des Kantons Schwyz gibt es je nach Region unterschiedliche Affinitäten zu anderen Kantonen (LU oder ZH). BBZG erachtet die Verpflichtung zur Zusammenarbeit in einigen Fächern wie z. B. Deutsch als kontraproduktiv. Diese widerspricht dem Geist des offen gestalteten RLP-BM, welcher den Lehrpersonen viele Freiheiten gibt, um auf aktuelle Themen und klassenspezifische Interessen einzugehen und würde Frust bei Lernenden und Lehrpersonen auslösen.

AKAD/Minerva ist der Ansicht, dass identische Abschlussprüfungen innerhalb des Kantonsgebiets kantonsübergreifende Prüfungen verunmöglichen. Im erläuternden Bericht sind jedoch Ausnahmen vorgesehen. AKAD/Minerva bevorzugt ein interkantonales Konkordat, in dem festgelegt wird, welcher Kanton jeweils federführend ist. Damit die Prüfungen zeitgleich kantonsübergreifend stattfinden können, ist AKAD/Minerva der Meinung, dass es zwingend eine separate Serie braucht, da die Kantone ihre Prüfungstermine BM2 voraussichtlich nicht harmonisieren werden. AKAD/Minerva besteht darauf, dass die von AKAD/Minerva bisher vorgesehen Prüfungssessionen auch künftig einzuhalten sind, damit Privatschulen nicht eingeschränkt werden. Auf eine Differenzierung zwischen Sommer- und Wintersessionen im erläuternden Bericht würde AKAD/Minerva verzichten und lediglich von Prüfungssessionen sprechen.

BSA ist der Meinung, dass eine Vereinheitlichung der schriftlichen Abschlussprüfungen pro Ausrichtung innerhalb eines Kantons einen organisatorischen Mehraufwand bringt und bittet eine “Kann-Formulierung” vorzusehen.