Ergebnisbericht

Vernehmlassung 2024/1: Totalrevision der Verordnung über die eidgenössische Berufsmaturität (BMV) · 118 Seiten

Fedlex · Ergebnisbericht · Seite 58Fedlex · Ergebnisbericht

Organisationen aus dem Bildungsbereich

Gesamtschweizerische Organisationen

SBBK, SDK und TRBS beantragen, die Inkraftsetzung auf den 1. März 2026 zu verschieben, da eine Inkraftsetzung per 1. Januar 2026 Bildungsgänge, die im Februar starten, zeitlich unter Druck setzen würde. Die kantonalen Vorschriften und die Lehrpläne, die gemäss Art. 40 Abs. 3 und 4 per 31. Juli 2026 anzupassen sind, müssten für diese Bildungsgänge deutlich früher fertiggestellt sein.

SKKBS beantragt auch, die Inkraftsetzung auf den 1. März 2026 zu verschieben, da eine Inkraftsetzung per 1. Januar 2026 Bildungsgänge zu einem unnötigen Zeitdruck führt.

Interkantonale und kantonale Organisationen

BCH-FPS und LCH sehen das vorgesehene Datum der Inkraftsetzung (1. Januar 2026) als zu kurzfristig.

SVMEP beantragt die Inkraftsetzung auf den 1. März 2026 zu verschieben.

Organisationen der Wirtschaft

SAVOIRSOCIAL beantragt, die Inkraftsetzung auf den 1. März 2026 zu verschieben.

OdASanté, H+ und Spitex Schweiz unterstützen die Änderungen.

5 Stellungnahmen zu den Kapiteln des Rahmenlehrplans für die Berufsmaturität

5.1 Einleitung

Kantone

AG, GE, JU, NE, NW, SG, VD, VS haben zu diesem Kapitel keine Bemerkungen.

AI, AR, BE, BL, BS, FR, GL, GR, LU, OW, SH, SO, SZ, TG, TI, UR, ZG, ZH begrüssen ausdrücklich,

dass die gemachten Anpassungen mehrheitlich formeller Art sind und auf gemachten Erfahrungen und Studienergebnissen basieren. Die Kantone sind der Meinung, dass die Zielsetzungen der Revision (Verbesserung der Verständlichkeit, klare Rahmenbedingungen für bisher mangelhaft geregelte Bereiche und Förderung der Studierfähigkeit der BM-Absolventinnen und BM-Absolventen) mit den Anpassungen erreicht werden können.

In Bundesversammlung vertretene politische Parteien

Die SP begrüsst ausdrücklich, dass die Anpassungen mehrheitlich formeller Art sind und auf Erfahrungen und Studienergebnissen basieren. Sie ist der Ansicht, dass die Ziele der Revision mit den Anpassungen erreicht werden können.

Gesamtschweizerische Dachverbände der Wirtschaft

Die gesamtschweizerischen Dachverbände der Wirtschaft haben zu diesem Kapitel keine Bemerkungen.