Ergebnisbericht

Vernehmlassung 2024/1: Totalrevision der Verordnung über die eidgenössische Berufsmaturität (BMV) · 118 Seiten

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Organisationen aus dem Bildungsbereich

Gesamtschweizerische Organisationen

SBBK, SDK und TRBS begrüssen ausdrücklich, dass die Anpassungen am RLP-BM mehrheitlich formeller Art sind und auf Erfahrungen sowie Studienergebnissen beruhen. Sie sind der Ansicht, dass die Ziele der Revision mit den Anpassungen erreicht werden können.

Interkantonale und kantonale Organisationen aus dem Bildungsbereich

LKB teilt die Meinung von SBBK, SDK und TRBS in diesem Kapitel.

Organisationen an den Schulen der Sekundarstufe II und an den Fachhochschulen

SBW ist der Meinung, dass die Abschlussprüfungen in den Schulen selbst erstellt und kantonal mittels eines Analysetools auf ihren Schwierigkeitsgrad überprüft werden sollten. Grund dafür ist, dass kantonal erstellte Abschlussprüfungen die Lehrpersonen gemäss SBW dazu verleiten, chronologisch den gesamten Lehrplan abzuarbeiten und Teaching-to-the-test zu betreiben, statt auf das Lerntempo der Lernenden einzugehen.

Organisationen aus der Wirtschaft

SAVOIRSOCIAL teilt die Meinung von SBBK, SDK und TRBS in diesem Kapitel.

5.2 Allgemeiner Teil

Kapitel 1: Die Berufsmaturität und ihre Ziele

Kantone

SG merkt an, dass der Begriff Berufsmaturität in der BMV als erweiterte Allgemeinbildung mit Eidgenössischem Fähigkeitszeugnis verstanden wird, im HFKG (Art. 25 Abs. 1) hingegen als erweiterte Allgemeinbildung (ohne Eidgenössisches Fähigkeitszeugnis).

TI merkt an, dass im RLP darauf hingewiesen wird, dass die Stunden in BM2 WDW abnehmen, weil viele der Ziele bereits während der Grundausbildung zur Kauffrau/zum Kaufmann erreicht werden.

Dies impliziert, dass nur Auszubildende mit kaufmännischer Grundausbildung die BM2 WDW absolvieren können, was im Widerspruch zur Förderung der Durchlässigkeit steht (Art. 13 BMV).

Die weiteren Kantone haben zu diesem Kapitel keine Bemerkungen.

In der Bundesversammlung vertretene politische Parteien

Die in der Bundesversammlung vertretenen politischen Parteien haben zu diesem Kapitel keine Bemerkungen.

Gesamtschweizerische Dachverbände der Wirtschaft

Die gesamtschweizerischen Dachverbände der Wirtschaft haben zu diesem Kapitel keine Bemerkungen.

Organisationen aus dem Bildungsbereich