Ergebnisbericht
Vernehmlassung 2024/1: Totalrevision der Verordnung über die eidgenössische Berufsmaturität (BMV) · 118 Seiten
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Gesamtschweizerische Dachverbände der Wirtschaft
Die gesamtschweizerischen Dachverbände der Wirtschaft haben zu diesem Kapitel keine Bemerkungen.
Organisationen aus dem Bildungsbereich
Gesamtschweizerische Organisationen
EHB kritisiert, dass bei WDW unterschiedliche Anzahl Lektionen und Lernstunde in der zweiten Landessprache und in Englisch bei der BM1 und BM2 sowie Unterschiede beim zu erreichenden Niveau in der zweiten Landessprache und in Englisch vorgesehen sind. Laut EHB zeigen die Erfahrungen, dass die meisten Lernenden ein besseres Sprachniveau in Englisch vorweisen als in der zweiten Landessprache. Daher ist es für EHB unklar, weshalb weniger Lektionen für die zweite Landessprache zur Verfügung stehen. Insgesamt sind für EHB neu zu wenig Lektionen für beide Fremdsprachen in der BM2 Typ WDW vorgesehen. EHB fragt sich, ob diese Regelung im Zusammenhang zur KV-Reform steht.
SBBK, SDK und TRBS begrüssen die Möglichkeit, kantonal ein höheres Niveau für den BM-Unterricht und die Abschlussprüfungen festzulegen. Den Kantonen wird so ermöglicht, die Lernenden auf Basis der bereits erworbenen Kompetenzen zu fördern. Eine Mehrheit der SDK-Schulen vertritt gemäss SDK und TRBS zudem die Meinung, dass das Niveau B1 zu tief angesetzt ist, sie schlagen das Niveau B2 oder gar C1 vor. Die Umrechnung der Abschlussprüfungsnote auf das tieferliegende Niveau B1 betrachten sie hingegen kritisch. Das Ausweisen des kantonal festgelegten Zielniveaus im BM-Notenausweis wäre eine transparentere Lösung. Sie befürworten die im RLP-BM vorgeschlagene Lösung aufgrund der Wichtigkeit der Gleichwertigkeit der Abschlüsse dennoch. SDK und TRBS werfen jedoch die Frage auf, wie die Noten berechnet werden, wenn das Niveau in Englisch auf dem Niveau B1 bleibt, der Unterricht jedoch auf höherem Niveau stattfindet. Sie weisen darauf hin, dass in diesem Fall nicht nur die Abschlussprüfungsnoten, sondern auch die Semesternoten umgerechnet werden müssten, da sonst Rechtsunsicherheit entsteht. SBBK, SDK und TRBS begrüssen des Weiteren die Klärung, dass sich die Aufteilung der Lektionen auf die BM1 bezieht.
KSHW findet die Angabe von Beispielen literarischer Werke nicht zeitgemäss. Die Werkauswahl ist den Fachlehrpersonen zu überlassen, die kompetent dafür sind.
Interkantonale und kantonale Organisationen
ALV begrüsst, dass im Fach Englisch grundsätzlich das Niveau B1 und in der BM WDW das Niveau B2 angestrebt wird, da Wirtschaftsstudiengänge an FH teils bilingual angeboten werden.
BCH-FPS und LCH stellen fest, dass das Niveau im revidierten Rahmenlehrplan gesenkt wird, da aktuell bei den rezeptiven Kompetenzen das Niveau B1+ vorgeschrieben ist. Damit Texte auf Englisch rezipiert werden können, ist dieses Niveau mindestens beizubehalten.
LKB teilt sämtliche Bemerkungen von SBBK in diesem Kapitel. Sie befürchtet, dass die Umrechnung aller Zeugnisnoten bei Anhebung auf das Niveau B2 zu einem hohen administrativen Aufwand sowie häufig zur Note 6 führt. Eine Ausweisung des Niveaus B2 ist der Umrechnung vorzuziehen.
Organisationen an den Schulen der Sekundarstufe II und an den Fachhochschulen