Ergebnisbericht
Vernehmlassung 2024/1: Totalrevision der Verordnung über die eidgenössische Berufsmaturität (BMV) · 118 Seiten
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Kapitel 6.3: Englisch
Kantone
GE, LU, NE, NW, VD, VS haben zu diesem Kapitel keine Bemerkungen.
AR, BE, BL, BS, GR, OW, SG, SH, SO, TG, TI, UR, ZG, ZH begrüssen die Möglichkeit, kantonal ein höheres ein höheres Niveau für den BM-Unterricht und die Abschlussprüfungen in Englisch festzulegen. SG überlegt sich, bei genügend grossem Mengengerüst beide Zielniveaus parallel anzubieten. SG findet es allerdings ambitioniert, in der Ausrichtung WDW mit nur 120 Lektionen das vorgeschriebene Niveau von B2 zu erreichen.
AR, BE, BL, BS, GR, OW, SH, SO, TG, TI, UR, ZG, ZH betrachten die Umrechnung der Abschlussprüfungsnote auf das tieferliegende Niveau B1 eher kritisch. Das Ausweisen des kantonal festgelegten Zielniveaus im BM-Notenausweis wäre eine transparentere Lösung. Sie befürworten die im RLP-BM vorgeschlagene Lösung aufgrund der Wichtigkeit der Gleichwertigkeit der Abschlüsse dennoch. SH merkt an, dass das Ausweisen des kantonal festgelegten Zielniveaus und die erreichte Note im Notenausweis insbesondere in Englisch wertvoll ist. ZH merkt an, dass rechtlich gesehen das Resultat nicht nur bei der Abschlussprüfung umgerechnet werden muss, sondern auch bei den Semesterzeugnissen. Ansonsten besteht gemäss ZH die Gefahr, dass Schülerinnen und Schüler nur provisorisch promoviert werden können, weil das Sprachniveau im Englisch bei den Semesterzeugnissen nicht auf B1 umgerechnet wird. Zudem ist gemäss ZH damit im kantonalen Quervergleich die Rechtsgleichheit nicht gewahrt. Zudem stellt sich ZH die Frage, wie auf das Niveau B1 umgerechnet werden soll. BS begrüsst die Umrechnung im Englisch in Anbetracht der Wichtigkeit der Sprache für die Studierfähigkeit nicht. Es sollte die Möglichkeit bestehen, beim kantonalen Entscheid für Niveau B2 die Abschlussprüfungen auf Niveau B2 im Zeugnis auszuweisen nicht auf B1 umzurechnen.
AI, AR, BE, BL, BS, FR, GL,GR, SH, SZ, TG, TI, UR, ZG, ZH begrüssen die Überarbeitung der überfachlichen Kompetenzen.
AR, BE , BL, BS, FR, GL, GR, OW, SH, SO, TG, TI, UR, ZG, ZH begrüssen die Klärung in Abschnitt
6.3.4.3, dass sich die Aufteilung der Lektionen auf die BM1 bezieht.
AG merkt an, dass auf S. 34 im Abschnitt «Hinweis auf das zu erreichende Niveau im Fach Englisch» im zweiten Absatz die Formulierung «die zweite Landessprache» mit «Englisch» ersetzt werden muss.
BE empfiehlt im Abschnitt 6.3.4.4, «Easy Reader» zu streichen oder die höchste Stufe vorzusehen, da Englisch auf Niveau B2 eine grundsätzliche Anforderung der Studierfähigkeit darstellt.
JU kritisiert, dass im Typ WDW in der BM1 mehr Lektionen vorgesehen sind als in der BM2. Diese Regelung entspricht gemäss JU nicht der Praxis. Zudem kritisiert JU, dass 240 Lektionen zu wenig sind, um das Niveau B2 zu erreichen. Gemäss JU sind dafür 280 Lektionen erforderlich, diese sollten daher beibehalten werden. Ebenso sind laut JU in der BM2 Typ WDW 160 Stunden zu wenig, um das Niveau B2 zu erreichen, dafür werden 200 benötigt.
In der Bundesversammlung vertretene politische Parteien
Die in der Bundesversammlung vertretenen politischen Parteien haben zu diesem Kapitel keine Bemerkungen.