Erläuternder Bericht

Vernehmlassung 2024/100: Landwirtschaftliches Verordnungspaket 2025 · 85 Seiten

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Verordnung über die landwirtschaftliche und bäuerlich-hauswirtschaftliche Beratung 3.4.3 Volkswirtschaft

Die vorgesehenen Änderungen der Landwirtschaftsberatungsverordnung bezüglich der Governance der Agridea haben keine Auswirkungen auf die Volkswirtschaft.

3.4.4 Umwelt

Die vorgesehenen Änderungen der Landwirtschaftsberatungsverordnung bezüglich der Governance der Agridea haben keine Auswirkungen auf die Umwelt.

3.5 Verhältnis zum internationalen Recht

Es sind keine völkerrechtlichen Verpflichtungen der Schweiz tangiert.

3.6 Inkrafttreten

Die Änderung der Landwirtschaftsberatungsverordnung soll am 1. Januar 2026 in Kraft treten.

3.7 Rechtliche Grundlagen

Artikel 177 Absatz 1 des Landwirtschaftsgesetzes vom 29. April 1998 (LwG)