Erläuternder Bericht
Vernehmlassung 2024/100: Landwirtschaftliches Verordnungspaket 2025 · 85 Seiten
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Verordnung über die landwirtschaftliche und bäuerlich-hauswirtschaftliche Beratung 3.4.3 Volkswirtschaft
Die vorgesehenen Änderungen der Landwirtschaftsberatungsverordnung bezüglich der Governance der Agridea haben keine Auswirkungen auf die Volkswirtschaft.
3.4.4 Umwelt
Die vorgesehenen Änderungen der Landwirtschaftsberatungsverordnung bezüglich der Governance der Agridea haben keine Auswirkungen auf die Umwelt.
3.5 Verhältnis zum internationalen Recht
Es sind keine völkerrechtlichen Verpflichtungen der Schweiz tangiert.
3.6 Inkrafttreten
Die Änderung der Landwirtschaftsberatungsverordnung soll am 1. Januar 2026 in Kraft treten.
3.7 Rechtliche Grundlagen
Artikel 177 Absatz 1 des Landwirtschaftsgesetzes vom 29. April 1998 (LwG)