Erläuternder Bericht
Vernehmlassung 2024/100: Landwirtschaftliches Verordnungspaket 2025 · 85 Seiten
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Verordnung über Einzelkulturbeiträge im Pflanzenbau und die Zulage für Getreide
Teil Pflanz- und Saatgut
Der Einzelkulturbeitrag für Pflanzgut von Kartoffeln und Saatgut von Mais wird um 800 Franken je Hektare erhöht. Der Einzelkulturbeitrag für Saatgut von Futtergräsern und Futterleguminosen wird um 500 Franken je Hektare erhöht.
2.3 Erläuterungen zu den einzelnen Artikeln
Teil Zucker
Artikel 1 Absatz 2bis
Mit der vorliegend vorgeschlagenen Aufhebung des Zusatzbeitrags für Zuckerrüben zur Zuckerherstellung soll auch die Definition der Beitragsberechtigung aufgehoben werden.
Artikel 2 Buchstaben f und g
Zucker verfügt über einen vergleichsweise geringen Grenzschutz und Zuckerrüben zur Zuckerherstellung können zollfrei eingeführt werden. Zur Erhaltung der inländischen Zuckerrübenproduktion und der Verarbeitungsketten soll die Wirtschaftlichkeit des Zuckerrübenanbaus weiterhin mit einem Beitrag von 2100 Franken je Hektare gestützt werden.
Die vom Gesetzgeber zu den in der Direktzahlungsverordnung festgelegten Beiträgen geschaffene Doppelförderung des Zuckerrübenanbaus nach den Anforderungen der biologischen Landwirtschaft oder der integrierten Produktion soll aufgehoben werden.
Artikel 6b Absatz 1
In den Verweis wird der geänderte Titel der vormaligen Saat- und Pflanzgut-Verordnung des WBF aufgenommen.
Artikel 18 Absatz 2
Der analoge Artikel 105 Absatz 2 der Direktzahlungsverordnung (SR 910.13) wurde mit der Änderung AS 2015 4497 mit Inkraftsetzung am 1. Januar 2016 aufgehoben. Die von den Kantonen in einem zentralen Informationssystem erfassten Daten stehen dem BLW zur Verfügung, weshalb seither auf eine separate Berichterstattung verzichtet wird. Zur Wiederherstellung der Kohärenz zwischen den Verordnungen soll die Bestimmung aufgehoben werden.
Teil Pflanz- und Saatgut
Artikel 2 Buchstaben b und c
Um die Wirtschaftlichkeit der Produktion von Saatgut für Kartoffeln, Mais, Futtergräser und Futterleguminosen zu verbessern, werden die bisherigen Beiträge auf 1500 Franken je Hektare erhöht.
2.4 Auswirkungen
2.4.1 Bund
Es ist kein personeller Mehraufwand für den Bund zu erwarten. Die Aufhebung des Zusatz-Einzelkulturbeitrags führt zu jährlichen Einsparungen von ca. 1,5 Millionen Franken. Die Einsparung ist bereits in der Botschaft zu den landwirtschaftlichen Zahlungsrahmen 2026‒2029 berücksichtigt. Die Weiterführung des Einzelkulturbeitrags auf einem Niveau von 2100 Franken je Hektare und die Aufhebung des Zusatz-Einzelkulturbeitrags sind in der Botschaft zu den landwirtschaftlichen Zahlungsrahmen 2026‒2029 berücksichtigt. Die vorgeschlagene Erhöhung der Beiträge für Saatgutkulturen zieht neue Ausgaben von rund 1,6 Millionen Franken pro Jahr zulasten des Rahmens «Beihilfen Pflanzenbau» (A231.0232) nach sich. Dieser Rahmen muss 2026 voraussichtlich entsprechend erhöht werden, mit einem Ausgleich über den Zahlungsrahmen «Direktzahlungen» (A231.0234), wenn die Flächen für