Erläuternder Bericht
Vernehmlassung 2024/100: Landwirtschaftliches Verordnungspaket 2025 · 85 Seiten
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4 Verordnung über die Einfuhr von landwirtschaftlichen Erzeugnissen (Agrareinfuhrverordnung, AEV) SR 916.01
4.1 Ausgangslage
Kompensatorische Reduktion Zollansätze Brotgetreide und Futtermittel
Nach Art. 16 Abs. 1 des Landesversorgungsgesetzes (SR 531) können Wirtschaftszweige zur Deckung der Lagerkosten und zum Ausgleich von Preisschwankungen auf Pflichtlagerwaren Garantiefonds bilden. Im Bereich der Nahrungs- und Futtermittel erfolgt die Speisung des Garantiefonds über die Erhebung zollähnlicher Abgaben, sogenannter Garantiefondsbeiträge. Gestützt auf die vom Bundesamt für Zoll und Grenzsicherheit (BAZG) übermittelten Zolldaten erhebt die Pflichtlagerorganisation réservesuisse die Garantiefondsbeiträge bei den Importeuren auf jenen Nahrungs- und Futtermitteln, die der Pflichtlagerhaltung unterliegen. Mit der zweckgebundenen Abtretung von Zolleinnahmen finanziert der Bund die Pflichtlagerhaltung im Nahrungs- und Futtermittelbereich.
Von Dezember 2012 bis September 2020 belief sich der auf Brot- und Futtergetreide angewandte Garantiefondsbeitrag auf 5 Franken je 100 kg. Weil die Reserven im Garantiefonds weit über eine Jahresreserve anstiegen, senkte das Bundesamt für wirtschaftliche Landesversorgung (BWL) per Oktober 2020 den Garantiefondsbeitrag auf 4 Franken je 100 kg und das Bundesamt für Landwirtschaft (BLW) erhöhte die Zollansätze entsprechend. Insbesondere die wegen des Ukraine-Krieges an den internationalen Märkten vorübergehend stark angestiegenen Preise für Agrarrohstoffe verminderten in Verbindung mit den auf Brotgetreide und Futtermittel angewendeten Zielpreissystemen 2022 die erhobenen Grenzabgaben temporär.
Höhere Lagerentschädigungen, niedrigere Garantiefondsbeiträge und Wertschriftenverluste bewirkten im Jahr 2022 im Garantiefonds Getreide einen Aufwandüberschuss von 32.8 Mio. Franken, wodurch die Reserven auf 52.7 Mio. Franken (Reichweite 17.3 Monate) sanken. Trotz wieder angestiegener Garantiefondsbeitrags-Einnahmen (25 Mio. Franken) resultierte 2023 wiederum ein Aufwandüberschuss von 4.8 Mio. Franken, wodurch die Reserven auf 48 Mio. Franken (14.6 Monate) abnahmen. Gemäss Voranschlag der Pflichtlagerorganisation sinken 2024 die Reserven auf 34.9 Mio. Franken (9.2 Monate).
Vor diesem Hintergrund beantragte die Pflichtlagerorganisation dem BWL per 1. Januar 2025 die Erhöhung der Basispreise von 8 auf 12 Franken je 100 kg und per 1. Januar 2026 die Erhöhung des Garantiefondsbeitrags von 4 auf 8 Franken je 100 kg. Mit diesen Massnahmen soll bis 2026 die Mindestreserve von 12 Monaten wieder erreicht werden.
Damit die auf Brotgetreide und Futtermittel angewendeten Garantiefondsbeiträge grenzschutzneutral von 4 auf 8 Franken je 100 kg erhöht werden können, ersucht das BWL das BLW, die Zollansätze der betroffenen Produkte per 1. Januar 2026 um 4 Franken je 100 kg zu senken.
Nach erfolgter Reduktion des Kontingentszollansatzes für Brotgetreide durch den Bundesrat soll das BLW analog die Zollansätze für Futtermittel im Ausmass der Erhöhung des Garantiefondsbeitrags per 1. Januar 2026 senken.
Grenzschutzsystem Zucker
Seit 2005 gilt im Handel zwischen der EU und der Schweiz der gegenseitige Verzicht auf Preisausgleichsmassnahmen für Zucker in landwirtschaftlichen Verarbeitungserzeugnissen. Für inländische Zuckerverarbeiter verteuert der angewendete Grenzschutz den zumeist aus der EU importierten Rohstoff, während sie bezüglich Zucker in landwirtschaftlichen Verarbeitungserzeugnissen auf den Absatzmärkten in der Schweiz und der EU im Freihandel mit EU-Mitbewerbern stehen.
Aus nachstehender Tabelle gehen die Aussenhandelsmengen und -werte von Zuckerrüben, Zucker und ausgewählten zuckerhaltigen Verarbeitungserzeugnissen im Handel mit der EU und mit Nicht-EU-Ländern hervor. Schokoladen werden jährlich im Wert von knapp 300 Mio. Franken zumeist aus der