Erläuternder Bericht

Vernehmlassung 2024/100: Landwirtschaftliches Verordnungspaket 2025 · 85 Seiten

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Verordnung über die Einfuhr von landwirtschaftlichen Erzeugnissen

EU importiert und für über 400 Mio. Franken in die EU exportiert. Energy-Drinks erreichen im Export einen jährlichen Warenwert von über 1.4 Mia. Franken.

Tabelle 1: Aussenhandel von Zuckerrüben, Zucker und ausgewählten landwirtschaftlichen Verarbeitungserzeugnissen

Produkt 2021 20222023

Zolltarif-Nr. EU Nicht-EU EU Nicht-EU EU Nicht-EU

Mio. Mio. Mio. Mio. Mio. Mio. 1000 t 1000 t 1000 t 1000 t 1000 t 1000 t Fr. Fr. Fr. Fr. Fr. Fr.

Zucker- Import 300 21 - 0 361 25 - 0 339 26 -0

rüben (1212.9190) Export 0 0 - 0 0 0 - - 0 0 00

Zucker Import 68 33 9 10 74 40 10 12 61 51 1111

(1701.9999) Export 5 2 0 1 6 3 0 1 5 2 00

Schokolade Import 39 265 2 15 39 264 2 15 37 282 217

(1806) Export 61 396 58 385 69 426 63 415 70 472 63455

Biskuits Import 16 62 1 8 15 59 1 8 16 70 28

(1905.31) Export 3 22 1 11 2 17 1 11 2 15 19

v.a. Energy- Import 150 162 4 7 161 195 4 7 151 196 58

Drinks (2202.9990) Export 272 530 579 1'251 294 548 548 1'163 266 516 479886

Quelle: BAZG/swissimpex

Nach Art. 19 Abs. 2 LwG gilt für importierten Zucker befristet bis Ende 2026 ein Mindestgrenzschutz von 7 Franken je 100 kg. Diese Regelung ist Teil der vom Parlament umgesetzten der parlamentarischen Initiative 15.479 «Stopp dem ruinösen Preisdumping beim Zucker! Sicherung der inländischen Zuckerwirtschaft». Die Standesinitiativen der Kantone Thurgau (22.322) und Bern (23.302) verlangen Folgelösungen für die temporären Regelungen. Sie zielen auf die auf die Beibehaltung des Selbstversorgungsgrades für Zucker und die Förderung von Forschungsprojekten für einen ökologischen Zuckerrübenanbau ab. Die vorberatenden Kommissionen der beiden Räte gaben den beiden Standesinitiativen Folge. Damit hat nun die Kommission für Wirtschaft und Abgaben des Ständerats die Federführung zur Ausarbeitung eines Gesetzesentwurfs.

Vor diesem Hintergrund hat der Bundesrat die Initiative für die Umsetzung der Ziele der Standesinitiativen auf der Basis unbefristeter Gesetzesgrundlagen auf Verordnungsebene ergriffen. Die Nachfolgelösung soll der Schweizer Zuckerwirtschaft Sicherheit bei tiefen Preisen an den internationalen Zuckermärkten bieten. Zudem soll die Ausgestaltung des künftigen Grenzschutzes für Zucker dem seit 2017 liberalisierten EU-Zuckermarkt Rechnung tragen.

Das BLW hat eine Arbeitsgruppe mit Vertretern des Zuckerrübenanbaus (Schweizerischer Verband der Zuckerrübenpflanzer (SVZ), Schweizer Bauernverband (SBV)), der 1. (Schweizer Zucker AG (SZU)) und der 2. Verarbeitungsstufe (Foederation der Schweizerischen Nahrungsmittel-Industrien (fial), Choco-/Biscosuisse), der Importeure sowie der Konferenz der Landwirtschaftsämter der Schweiz (KOLAS) eingesetzt. Die Pflichtlagerorganisation réservesuisse und das Staatssekretariat für Wirtschaft (SECO) waren an den Sitzungen ebenfalls präsent. Die Vertreter der Interprofession Zucker (SVZ und SZU) und der 2. Verarbeitungsstufe haben einen Branchen-Vorschlag erarbeitet. Weil das BLW dem Vorschlag gewichtige Nachteile beimisst, die in den geführten Diskussionen nicht beseitigt werden konnten, wird ergänzend eine BLW-Alternative zur Diskussion gestellt.