Erläuternder Bericht

Vernehmlassung 2024/100: Landwirtschaftliches Verordnungspaket 2025 · 85 Seiten

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Verordnung über die Einfuhr von landwirtschaftlichen Erzeugnissen

zusätzlichen Aufwand erfordern, da der von der Schweizer Zucker AG zu meldende Schweizer Zuckerpreis gelegentlich vor Ort durch die Inspektoren des BLW verifiziert werden müsste. Die Daten müssen den zum Erhebungszeitpunkt vorliegenden Tatsachen entsprechen und für die mit dem Massnahmenvollzug beauftragten Amtsstellen kontrollierbar sein. Die Anwendung der Marktbeobachtung nach Art. 27 LwG zur Herstellung der Transparenz über Schweizer Zuckerpreise wäre ebenfalls mit personellem Aufwand verbunden. Über diesen Mehraufwand hinaus, der mit vorhandenen Ressourcen abgedeckt würde, ist kein personeller Mehraufwand zu erwarten.

Weil derzeit bis zu einem Grenzschutz von 16 Franken je 100 kg auf der Hauptposition (Zolltarif-Nr. 1701.9999) allein Garantiefondsbeiträge erhoben werden, sind keine Mehreinnahmen zu erwarten.

4.4.2 Kantone

Die Kantone sind von den Änderungen nicht betroffen.

4.4.3 Volkswirtschaft

Kompensatorische Reduktion Zollansätze Brotgetreide und Futtermittel

Nach Angaben des BWL wird mit der beabsichtigten Erhöhung des Garantiefondsbeitrags ein Anstieg der Garantiefondseinnahmen von 28.6 Mio. Franken im Jahr 2025 auf 57.1 Mio. Franken ab 2026 erwartet. Aufgrund des bis Ende 2028 prognostizierten Reserveanstiegs auf insgesamt 76.1 Mio. Franken (20 Monate) ist laut BWL ab 2028 eine neuerliche Reduktion des Garantiefondsbeitrags und damit eine kompensatorische Erhöhung der Zollansätze zu prüfen.

Grenzschutzsystem Zucker

Die Entkoppelung vom internationalen Zuckermarkt und die Erhebung von Grenzabgaben bei hohen internationalen Zuckerpreisen können sich nachteilig auf die zuckerverarbeitende, in der Schweiz produzierende Lebensmittelindustrie auswirken. Sie steht über den mit der EU vereinbarten gegenseitigen Verzicht auf Preisausgleichsmassnahmen für Zucker in landwirtschaftlichen Verarbeitungserzeugnissen auf den Absatzmärkten in der EU und der Schweiz in direktem Wettbewerb mit Mitbewerbern aus der EU. Für die Zuckerrübenproduzenten können höhere Erlöse resultieren, sofern die Schweizer Zucker AG durch höhere Preise für Schweizer Zucker keine Marktanteile verliert.

Zuckerverarbeiter mit starken Marken, wie Hersteller von Energy-Drinks oder Schokolade, können im Export auf aktiven Veredelungsverkehr ausweichen und so die Verteuerung von Importzucker durch Grenzabgaben vermeiden. Unter Auslobung der Herkunft Schweiz können exportierende Zuckerverarbeiter meist nicht auf Veredelungsverkehr wechseln.

Die Auswirkungen des Vorschlags der Branche und der Alternative des BLW wurden in Abschnitt 4.1 beschrieben.

4.4.4 Umwelt

Kompensatorische Reduktion Zollansätze Brotgetreide und Futtermittel

Von der grenzschutzneutralen Reduktion der Zollansätze sind keine Auswirkungen auf die Umwelt zu erwarten.

Grenzschutzsystem Zucker

Die Änderung soll dazu beitragen, dass die Schweizer Zuckerherstellerin über die Ausrichtung attraktiver Zuckerrübenpreise die Zuckerrübenproduktion in der Schweiz erhöhen kann. Tendenziell würden dadurch gegenüber dem Zuckerrübenimport kürzere Transportwege begünstigt und Emissionen reduziert. Mit einer Ausdehnung der inländischen Zuckerrübenfläche steigen die Risiken für Bodenverdichtungen im Inland, da die Zuckerrübenernte nahezu witterungsunabhängig auch auf Ackerböden mit geringer Tragfähigkeit erfolgt.