Ergebnisbericht
Vernehmlassung 2024/101: Änderung des Geoinformationsgesetzes – Kataster der öffentlich-rechtlichen Eigentumsbeschränkungen · 12 Seiten
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Vernehmlassungsbericht: Änderung des Geoinformationsgesetzes – ÖREB-Kataster
1 Ausgangslage
Das Eidgenössische Departement für Verteidigung, Bevölkerungsschutz und Sport (VBS) führte bei den Kantonen, den politischen Parteien, den gesamtschweizerischen
Dachverbänden der Gemeinden, Städte und Berggebiete, den gesamtschweizerischen Dachverbänden der Wirtschaft und den interessierten Kreisen zur geplanten Änderung des Geoinformationsgesetzes (GeoIG1) ein Vernehmlassungsverfahren nach Artikel 3 Absatz 2 des Vernehmlassungsgesetzes (VlG2) durch. Die Vernehmlassungsfrist dauerte vom 21. März bis zum 30. Juni 2025.
Die Vorlage baut auf den Ergebnissen der bereits dem Parlament vorgelegten Evaluation des Katasters der öffentlich-rechtlichen Eigentumsbeschränkungen auf und enthält die daraus abgeleiteten Gesetzesanpassungen. Die vorgesehenen Änderungen des
Geoinformationsgesetzes und die zugehörigen Fremdänderungen sollen eine Klärung des Verhältnisses zwischen dem Kataster und dem Grundbuch herbeiführen und eine inhaltliche Erweiterung des Katasters ermöglichen. Zudem wird im Sinne einer Vereinfachung und zur Vermeidung von Rechtsunsicherheiten nicht nur die spezialgesetzliche Haftung ersatzlos aufgehoben, sondern auch die Bestimmung, dass der Inhalt des Katasters als bekannt gilt
Die Details der Vorlage werden im öffentlich zugänglichen erläuternden Bericht zur
Vernehmlassung detailliert ausgeführt.3
2 Liste der Vernehmlassungsteilnehmer
Ein Verzeichnis der Vernehmlassungsadressaten findet sich im Anhang.
3 Öffentliche Informationsveranstaltung
Am 28. April 2025 fand in Bern eine öffentliche Informationsveranstaltung zur
Vernehmlassungsvorlage statt. Alle Präsentationen und eine Videoaufzeichnung der
Veranstaltung sind öffentlich zugänglich4.
4 Einleitende Bemerkungen
Den Vernehmlassungsteilnehmenden wurde zusammen mit den Verordnungsentwürfen und dem Erläuterungsbericht auch ein Fragebogen abgegeben. Darin wurden die Teilnehmenden aufgefordert anzugeben, ob sie die Stossrichtungen und Zielsetzungen der
Vernehmlassungsvorlage befürworten, mit Vorbehalt befürworten, mit Vorbehalt ablehnen oder als Ganzes ablehnen. Die entsprechende Rückmeldung der Teilnehmenden wurde in diesem Ergebnisbericht unverändert übernommen, unabhängig davon welche zusätzlichen Rückmeldungen zu den einzelnen Verordnungsbestimmungen eingereicht wurden. Bei Teilnehmern, die die Stossrichtung und Zielsetzung der Vernehmlassungsvorlage generell oder mit Vorbehalt befürworten, wird davon ausgegangen, dass sie alle Bestimmungen akzeptieren mit Ausnahme derjenigen, die sie ausdrücklich ablehnen. Beim vorliegenden Bericht handelt es sich um eine Zusammenfassung der Ergebnisse des
Vernehmlassungsverfahrens. Für detaillierte Begründungen wird auf die öffentlich
zugänglichen Originalstellungnahmen verwiesen.5
Die Vernehmlassungsteilnehmenden werden in der Regel mit Abkürzungen zitiert. Bei Institutionen, für die keine offiziellen bzw. mehrdeutige Abkürzungen vorliegen, wurden aus Praktikabilitätsgründen ad hoc neue Abkürzungen geschaffen (vgl. Anhang). Für den Vernehmlassungsbericht wurden die Teilnehmenden in drei Kategorien (Kantone, Parteien, sowie Verbände, Organisationen und weitere interessierte Kreise eingeteilt. Die Reihenfolge
1 SR 510.62
2 SR 172.061
2024-101-cons_1-doc_6-de-pdf-a.pdf
4 https://www.cadastre-manual.admin.ch/de/oereb-kataster-infoveranstaltung-2025 2024-101-cons_1-doc_8-de-pdf-a.pdf