Ergebnisbericht
Vernehmlassung 2024/101: Änderung des Geoinformationsgesetzes – Kataster der öffentlich-rechtlichen Eigentumsbeschränkungen · 12 Seiten
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Vernehmlassungsbericht: Änderung des Geoinformationsgesetzes – ÖREB-Kataster
6 Hauptergebnisse der Vernehmlassung
6.1 Abgrenzung zwischen ÖREB-Kataster und Grundbuch
Die Mehrheit der Kantone, politischen Parteien und diverse Organisationen begrüssen grundsätzlich die in der Vorlage vorgesehene Klärung des Verhältnisses zwischen dem ÖREB-Kataster und dem Grundbuch (AG, AI, AR, BE, BS, BL, FR, GE, GL, JU, LU, NW,
OW, SG, SO, UR, VD, VS, ZH, die Mitte, FDP, SPS, AGG, Bauenschweiz, IGS, KGK, KMU-Forum, OVG, SNV, SOGI, suisse.ing, SVBK, VKG).
Kritisiert wird teilweise, dass mit der vorgesehen Konzeption die Doppelspurigkeiten nicht absondern ausgebaut würden (OW, TG, VD, SH, ZG). HEV warnt vor dem Entfernen
bestimmter individuell-konkreter öffentlich-rechtlicher Eigentumsbeschränkungen aus dem Grundbuch. SH fordert, dass die bisherige Abgrenzung beibehalten wird. Teilweise kritisch gesehen werden die dadurch entstehenden kantonalen Unterschiede (explizit JU).
6.2 Inhaltliche Erweiterung des ÖREB-Katasters
Die Mehrheit der Kantone, politischen Parteien und Organisationen begrüssen die in der Vorlage vorgesehene Möglichkeit der inhaltlichen Erweiterung des ÖREB-Katasters (AG, AI,
AR, BE, BL, BS, FR, GE, GL, JU, LU, NE, NW, OW, SG, SH, TG, UR, die Mitte , SPS, SVP, Bauenschweiz, geounity, KMU-Forum, SNV, SOGI, SSV, suisse.ing, SVBK, VKG).
AG weist auf die Erforderlichkeit einer etappenweisen Einführung hin. ZH begrüsst
grundsätzlich den Ausbau des Katasters, lehnt jedoch die Aufnahme behördenverbindlicher Eigentumsbeschränkungen ab. Andere lehnen nur die Aufnahme individuell-konkreter Eigentumsbeschränkungen ab (IG ländlicher Raum).
Die vorgesehene inhaltliche Erweiterung wird von einigen Vernehmlassungsteilnehmenden kritisch gesehen bzw. abgelehnt (GR, OW, SO, SG, ZG, HEV, SBV). Dies insbesondere in Bezug auf den zu unklaren Aufwand und Nutzen der Erweiterung.
Mehrere Vernehmlassungsteilnehmende fordern zudem weitere Präzisierungen bezüglich der konkreten Umsetzung (BE, FR, SG, SZ, UR, SSV), die Freiwilligkeit der Umsetzung (AR) oder eine andere Darstellung/Bezeichnung (BL, OW, VS). TG erscheint es zu kompliziert, künftig zwei verschiedene Anhänge (GeoIV und ÖREBKV) zu führen.
Die Aufnahme einzelner Themen wird teilweise kritisch diskutiert, so beispielsweise
bezüglich dynamischer Abstandslinien (AR, TG) oder Richtplänen (SG, SH, UR, ZH).
6.3 Haftungsnorm (Art. 18 alt GeoIG)
Bei den Kantonen besteht eine grundsätzliche Zustimmung in Bezug auf die Streichung des
Haftungsartikels (explizit AG, AI, BL, BS, FR, GL, GR, JU, LU, NW, SG, SH, SO, UR, VS).
Die Aufhebung der Haftungsnorm wird von den übrigen Vernehmlassungsteilnehmenden ebenfalls mehrheitlich begrüsst (explizit die Mitte, SVP, Bauenschweiz, geounity, KMU-
Forum, SNV, SOGI, SSV, suisse.ing).
Wenige Vernehmlassungsteilnehmende fordern die Beibehaltung einer Haftungsnorm im
Bundesrecht (HEV, IG ländlicher Raum).
6.4 «Publizitätswirkung» (Art. 17 alt GeoIG)
Die Aufhebung der Bestimmung, dass der Inhalt des Katasters als bekannt gilt, wird
mehrheitlich begrüsst (explizit BS, GR, LU, NW, SH, TG, ZH, die Mitte, HEV, KMU-Forum, SOGI, suisse.ing, SNV, SSV).
Teilweise wird die Beibehaltung der Publizitätswirkung (GL, GR, LU, OW, geounity, VKG) oder weitere Abklärungen (OW, SG) gefordert.