Ergebnisbericht
Vernehmlassung 2024/101: Änderung des Geoinformationsgesetzes – Kataster der öffentlich-rechtlichen Eigentumsbeschränkungen · 12 Seiten
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Vernehmlassungsbericht: Änderung des Geoinformationsgesetzes – ÖREB-Kataster
6.5 Datenschutz
Einige Vernehmlassungsteilnehmende äussern Bedenken betreffend die mögliche Aufnahme von Personendaten oder weitere individuelle Grundeigentümer betreffende Informationen wie beispielsweise Grundbuchbelege im ÖREB-Kataster (SZ, IG ländlicher Raum) oder wünschen präzisere Ausführungen zur Umsetzung (BL). OW merkt an, dass der Aufwand für allfällige Schwärzungen erheblich sei.
Privatim fordert die Klärung zwischen dem Verhältnis der Regelung in der Vorlage und dem allgemeinen Datenschutzrecht. Zudem solle verhindert werden, dass die in der Vorlage vorgesehenen datenschutzrechtlichen Bestimmungen die grundbuchrechtlichen
konkurrenzieren oder ihnen widersprechen (BE).
Die SVP äussert sicherheitspolitische Bedenken aufgrund der vereinfachten digitalen
Verfügbarkeit gewisser Daten. HEV lehnt den öffentlichen Zugang zu rechtlichen
Informationen bei individuell-konkreten Eigentumsbeschränkungen ab.
6.6 Finanzierung und Ressourcen
Mehrere Kantone fordern, dass neue Themen abgestimmt auf kantonale Ressourcen in verträglichen Schritten, beispielsweise etappenweise eingeführt werden (AG, AR, BL, BS, JU, LU, NW, SG). Zudem sei jeweils eine Kosten-Nutzen-Abschätzung erforderlich (BE, BL, BS, GE, GR, JU, SOGI, suisse.ing). HEV kritisiert fehlende Kostenzahlen.
Mehrere Kantone betonen, dass die Vorlage je nach Umsetzung Mehrkosten verursache und erwarten, dass sich der Bund angemessen beteilige (BE, BL, BS, JU, VS). KGK verlangt die Etappierung bei der Umsetzung und die Einbindung der Kantone. SSV betont die
notwendige kantonale Zusammenarbeit für städtische Anliegen.
Mehrere Kantone weisen darauf hin, dass der Aufwand für die Erfassung generell-abstrakter ÖREB sehr unterschiedlich ausfallen könne und es daher sehr gewagt sei von «relativ wenig Aufwand» auszugehen (AR, BL, SG).
6.7 Umsetzung
Der Verzicht auf eine Pflicht zur rückwirkenden Bereinigung älterer Anmerkungen wird
mehrheitlich begrüsst, dies insbesondere im Hinblick auf den Aufwand bzw. die Kosten
(explizit AR, SG, SZ, KSG, SNV, SSV, SVBK).
Teilweise wird kritisiert, dass die Umsetzung der Vorlage noch zu wenig konkret sei, um deren Tragweite abschätzen zu können (GE, SZ, UR, ZG, KGK, SSV, SVBK).
Einige Vernehmlassungsteilnehmende befürchten die Konkurrenzierung privater
Unternehmen durch den vorgesehenen Ausbau der «Plattform swisstopo», was
ordnungspolitisch nicht sinnvoll sei (FDP, KMU-Forum, suisse.ing).
VD fordert die Verankerung des Grundsatzes der Kostenfreiheit des Zugangs im
Gesetzestext.