Erläuternder Bericht
Vernehmlassung 2024/104: Volksinitiative «Für die Gleichstellung von Menschen mit Behinderungen (Inklusions-Initiative)» und indirekter Gegenvorschlag · 48 Seiten
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Übersicht
Die Volksinitiative «Für die Gleichstellung von Menschen mit Behinderungen (In- klusions-Initiative)» ist im Oktober 2024 zustande gekommen. Der Bundesrat ant-
wortete darauf mit der Ausarbeitung eines indirekten Gegenvorschlags, der ein
neues Inklusionsrahmengesetz gestützt insbesondere auf Artikel 112b der Bun-
desverfassung der Schweizerischen Eidgenossenschaft (BV; SR 101) und eine Teilrevision des Bundesgesetzes über die Invalidenversicherung (IVG;
SR 831.20) umfasst. Das Rahmengesetz soll die Inklusion von Menschen mit Be-
hinderungen im Sinne von Artikel 112b BV fördern, hauptsächlich im Bereich des selbstbestimmten Wohnens, und die Kantone dazu anhalten, Lösungen für Wohnformen ausserhalb von Institutionen zu unterstützen, ohne dabei neue
Leistungen auf Bundesebene zu schaffen oder zusätzliche Kosten zu verursa-
chen. Ausserdem führt es Massnahmen für eine bessere Koordination zwischen Bund und Kantonen ein. Die IVG-Revision erleichtert den Zugang zu Hilfsmitteln
und zum Assistenzbeitrag, auch für Personen mit eingeschränkter Handlungsfä-
higkeit, und schafft eine gesetzliche Grundlage für Pilotversuche zur Förderung eines selbstbestimmten Lebens.
Ausgangslage
Die eidgenössische Volksinitiative «Für die Gleichstellung von Menschen mit Behinde- rungen (Inklusions-Initiative)», die am 5. September 2024 eingereicht wurde, kam mit 107 910 gültigen Unterschriften zustande, wie die Bundeskanzlei mit Verfügung am 16. Oktober 2024 festgestellt hat.1 Die Initiative fordert die Aufnahme einer Bestim- mung zu den Rechten von Menschen mit Behinderungen in die Bundesverfassung.
Der Bundesrat hat das Eidgenössische Departement des Innern (EDI) am 20. Dezem- ber 2024 beauftragt, eine Vernehmlassungsvorlage auszuarbeiten.
Der vom EDI ausgearbeitete Gegenvorschlag besteht aus zwei Teilen. Er umfasst ein neues Rahmengesetz mit Fokus auf dem Bereich Wohnen und eine Teilrevision des IGV mit Anpassungen in den Bereichen Hilfsmittel und Assistenzbeitrag für Personen mit eingeschränkter Handlungsfähigkeit.
Inhalt der Vorlage
Das neue Bundesgesetz über die Inklusion von Menschen mit Behinderungen stützt sich auf Artikel 112b BV. Es soll Bund und Kantonen einen gemeinsamen Rahmen vorgeben und die Grundsätze und Ziele der Inklusion von Menschen mit Behinderun- gen, insbesondere im Bereich Wohnen, festlegen. Konkret zielt das Gesetz darauf ab, die Teilhabe an der Gesellschaft, die Wahlfreiheit und die unabhängige Lebensführung
1 BBl 2024 2637