Erläuternder Bericht
Vernehmlassung 2024/104: Volksinitiative «Für die Gleichstellung von Menschen mit Behinderungen (Inklusions-Initiative)» und indirekter Gegenvorschlag · 48 Seiten
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Erläuternder Bericht
1 Formale Aspekte und Gültigkeit der Initiative
1.1 Initiativtext
Die Volksinitiative «Für die Gleichstellung von Menschen mit Behinderungen (Inklusi- ons-Initiative)» hat den folgenden Wortlaut:
Die Bundesverfassung4 wird wie folgt geändert:
Art. 8 Abs. 4
4Aufgehoben
Art. 8a5 Rechte von Menschen mit Behinderungen
1Das Gesetz sorgt für die rechtliche und tatsächliche Gleichstellung von Menschen mit Behinderungen und Menschen ohne Behinderungen in allen Lebensbereichen. Men- schen mit Behinderungen haben im Rahmen der Verhältnismässigkeit Anspruch auf die dafür erforderlichen Unterstützungs- und Anpassungsmassnahmen, insbesondere auf personelle und technische Assistenz.
2Menschen mit Behinderungen haben das Recht, ihre Wohnform und den Ort, an dem sie wohnen, frei zu wählen; sie haben im Rahmen der Verhältnismässigkeit Anspruch auf die dafür erforderlichen Unterstützungs- und Anpassungsmassnahmen.
1.2 Zustandekommen und Behandlungsfristen
Die Volksinitiative «Für die Gleichstellung von Menschen mit Behinderungen (Inklusi- ons-Initiative)» wurde am 11. April 2023 von der Bundeskanzlei vorgeprüft6 und am 5. September 2024 mit den nötigen Unterschriften eingereicht. Mit Verfügung vom 16. Oktober 2024 stellte die Bundeskanzlei fest, dass die Initiative mit 107 910 gültigen Unterschriften zustande gekommen ist.7
4 SR 101
5 Die endgültige Nummerierung dieses Artikels wird nach der Volksabstimmung von der Bundeskanzlei festgelegt; dabei stimmt diese die Nummerierung ab auf die anderen geltenden Bestimmungen der Bundesverfassung.
6 BBl 2023 1041
7 BBl 2024 2637