Ergebnisbericht
Vernehmlassung 2024/13: Änderung der Tierseuchenverordnung (TSV) · 7 Seiten
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Eidgenössisches Departement des Innern EDI
Änderung der Tierseuchenverordnung Bericht über die Ergebnisse der Vernehmlassung vom 15. Februar bis 24. Mai 2024
Bern, 31. Juli 2024
1. Ausgangslage
Mit der Änderung der Tierseuchenverordnung (TSV, SR 916.401) wird neu die Border Disease (BD) bei Tieren der Rindergattung, Büffeln und Bisons in den Katalog der zu bekämpfenden Seuchen aufgenommen. Zugleich enthält die TSV neu Bestimmungen zur Bekämpfung der BD. Im Gegensatz dazu wird die Kryptosporidiose aus dem Katalog der zu überwachenden Seuchen gestrichen. Die Regelungen hinsichtlich der Bekämpfung des Virus der Bovinen Virus-Diarrhoe (BVD) werden ebenfalls angepasst. Neu wird u.a. der Status «BVD-frei» stringenter definiert und den Tierhaltungen individuell zugewiesen. Die Bestimmungen zum Viehhandel werden den heutigen Gegebenheiten angepasst. Die Bestimmung zur Bestandeskontrolle von Aquakulturbetreibenden sowie deren übrige Pflichten werden zwecks Übersichtlichkeit neu in mehrere Artikel aufgeteilt. Zugleich wird der Inhalt des Begleitdokuments beim Zu- und Abgang von Wassertieren ausdrücklich geregelt sowie vorgesehen, dass dieses auch in elektronischer Form aus-gestellt werden kann. Weiter erfolgen Anpassungen bei der Bekämpfung des Befalls mit dem Kleinen Beutenkäfer im Zusammenhang mit Hummelnestern. Weil bei einem Seuchenausbruch das Anbringen von Anschlägen für die Bekanntmachung der Anordnungen des kantonalen Veterinäramts nicht mehr zeitgemäss ist, werden auch die entsprechenden Artikel angepasst. Schliesslich werden verschiedene Aktualisierungen aufgrund von neuen wissenschaftlichen Erkenntnissen sowie notwendige redaktionelle Präzisierungen vorgenommen.
Am 15. Februar 2024 hat das EDI das Vernehmlassungsverfahren für die Revision der TSV eröffnet. Es dauerte bis zum 24. Mai 2024. Neben den Kantonen wurden die in der Bundesversammlung vertretenen Parteien, die gesamtschweizerischen Dachverbände der Gemeinden, Städte und Berggebiete, die gesamtschweizerischen Dachverbände der Wirtschaft und 43 weitere Organisationen und interessierte Kreise begrüsst.
Insgesamt sind 51 Stellungnahmen eingegangen, davon 24 von Kantonen, 1 von einer politischen Partei und 26 von Organisationen und interessierten Kreisen. Die Stellungnahmen können eingesehen werden unter: www.admin.ch > Bundesrecht > Vernehmlassungen > abgeschlossene Vernehmlassungen > 2024 > EDI. Der nachfolgende Bericht enthält eine Zusammenfassung der eingereichten Stellungnahmen. Zuerst werden die allgemeinen Bemerkungen zusammengefasst, gefolgt von den detaillierten Stellungnahmen zu den einzelnen Artikeln.
2. Allgemeine Bemerkungen
Die Vernehmlassungsvorlage wurde insgesamt begrüsst, grundsätzlich ablehnende Stellungnahmen gab es nicht. Insbesondere die revidierten Bestimmungen zum Viehhandel, zur Aquakultur sowie zur Bekämpfung der BVD stiessen auf Zustimmung. Verschiedentlich wurden Ergänzungen oder redaktionelle Anpassungen zur Erhöhung der Verständlichkeit gefordert.
205.01.00.12 BLV-D-F1D83401/243