Ergebnisbericht

Vernehmlassung 2024/16: Totalrevision der Verordnung des SBFI über Mindestvorschriften für die Allgemeinbildung in der beruflichen Grundbildung · 83 Seiten

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Gemäss ALV, LCH sind neben den Verbundpartnern die Berufs- beziehungsweise Lehrpersonenverbände zwingend miteinzubeziehen.

SWR wünscht die Anpassung, dass die Überprüfung mindestens alle fünf statt alle sieben Jahre durchgeführt wird.

Kapitel 3.5 / Art. 14

VPOD ist der Meinung, dass der vorgesehene Zeitplan zu eng ist.

Kapitel 3.5 / Art. 15

BCH, LCH begrüssen es, dass für nach altem Recht startende Lernende zwei Wiederholungen möglich sind.

FR ist der Meinung, dass dieser Artikel mit einem neuen Absatz versehen werden muss, der besagt, dass die Umsetzung der Schullehrpläne spätestens am 1. August 2027 erfolgen muss.

Kalaidos sieht grosse kurzfristige Auswirkungen auf die jeweiligen Bildungsverordnungen.

ZG ist der Meinung, dass Abs. 5 ersatzlos gestrichen werden muss, dies aufgrund der Beibehaltung der Ausnahme mit den Abweichungen zum integrierten ABU.

H+, OdASanté sind der Meinung, dass die Allgemeinbildung «bei besonderen Bedürfnissen» nicht gestrichen werden darf.

BBZW, KV Luzern beantragen, dass die beiden Ausnahmen des integrierten und teilintegrierten ABU Unterricht in den Ausbildungen KV und Detailhandel wie bis anhin bestehen bleiben.

Kapitel 4.1 APSchuhe, APSEU, APMöb, APParf, APTex, ASMAS, BDS, BIKAS, KSHW, DIY, IGKG, KFMV,

SAV, sgv, SKKBS, Swissmem, SWISS RETAIL, VBV, VSP sind der Meinung, dass die Auswirkungen auf die Ausbildungsstrategie vom SBFI in Zusammenarbeit mit den betroffenen OdA (Detailhandel und kaufmännisches Berufsfeld) identifiziert werden müssen, bevor eine Entscheidung über Art. 1 getroffen wird.

SVMEP ist der Auffassung, dass sich die neue Ausrichtung des RLP von der Rolle der Schule als Ort, an dem das Lernen über eine Beziehung zwischen Wahrheit und Freiheit stattfindet, entfernt. Die Allgemeinbildung in ihrem üblichen akademischen Sinne sei eine Determinante der Vergangenheit und der Gegenwart, und die Organisation des Wissens, aus dem sie besteht, sei kein Produkt der Zukunft.