Ergebnisbericht
Vernehmlassung 2024/16: Totalrevision der Verordnung des SBFI über Mindestvorschriften für die Allgemeinbildung in der beruflichen Grundbildung · 83 Seiten
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Kapitel 4.2
JU, CEJEF JU sind der Meinung, dass die Erhöhung der Stunden für die Bewertung der Schlussarbeit die finanzielle Belastung für den Kanton Jura erhöhen wird.
ZG, BBZ Heimbach LU, BBZG Sursee sind der Ansicht, dass sich der Umfang des allgemeinbildenden Unterrichtes auf Grund der Organisation der Schlussarbeiten ändert. Für die Kantone entstehen dadurch zusätzliche Kosten.
H+, OdASanté vertreten die Meinung, dass, sollte das Qualifikationsverfahren wie geplant umgesetzt werden, sich die Kosten für den operativen Betrieb für die Schulen und folglich für die Kantone tendenziell verringern werden. Das darf an dieser Stelle ausgewiesen werden. Der finanzielle Mehraufwand für den Bund – trotz Aufhebung der ABU-Kommission – ist daher nicht verständlich. Sie vermuten,
dass der Bund die Vergabe von Mandaten und Expertisen plant. Aufgrund der Erfahrungen im Entwicklungsprozess zu den vorliegenden Dokumenten raten sie von einem solchen Vorgehen dringend ab. Ausserdem erachten sie es als absolut notwendig, dass in der Verordnung der Prozess der Qualitätsentwicklung klarer definiert wird. Entsprechend kann anschliessend im erläuternden Bericht der finanzielle Mehraufwand auch explizit und genauer beziffert werden.
gibb Bern ist der Ansicht, dass es zwingend finanzielle Auswirkungen haben wird, wenn das Produkt, die Präsentation und das Gespräch von Expertinnen und Experten bewertet werden müssen. Dieser Zusatz für den Korrekturaufwand müsste durch Lektionen oder Ähnliches vergütet werden. Das können die ABU-Lehrpersonen nicht einfach so zusätzlich leisten.
Atzenweiler sieht die Gefahr eines Mehraufwands bei der Organisation ohne Vereinfachung. Zudem droht in der Praxis Unterrichtsausfall oder es entstehen unbeaufsichtigte Klassen.
APMöb, APSchuhe, APSEU, APParf, APTex, ASMAS, BDS, BIKAS, KSHW, DIY, HotellerieSuisse, H+, IGKG, KFMV, SAV, sgv, SKKBS, Swissmem, SWISS RETAIL, VSP sind der Meinung, dass die
Revision für die Kantone und auch für die OdA erhebliche bildungspolitische, finanzielle und organisatorische Auswirkungen haben wird. Im Berufsfeld Detailhandel wird bereits fünf Jahre nach der Einführung zweier totalrevidierter Bildungserlasse erneut eine Grossreform notwendig sein. Dies führt zu erheblichen Entwicklungskosten (Bildungsplan, Lernmedien usw.) bei der OdA und zu beachtlichen Umsetzungskosten (Umsetzungskonzepte Berufsfachschulen, Schulorganisation usw.) und zu damit verbundenen, anzupassenden Qualifikationen der Lehrpersonen der beiden Berufe bei den Kantonen.
SDV wünscht, dass bei der Anpassung der Schullehrpläne durch die Kantone das Vorgehen einheitlich aufeinander abgestimmt wird.
VPOD vertritt die Meinung, dass die Entwicklung und Ausbildung der Lehrpersonen zusätzliche Kosten für die Kantone verursachen werden.
VS ist der Meinung, dass die Kantone die erforderlichen Mittel bereitstellen müssen, um ihre Ziele zu erreichen (Lehrmittel, Entlastungen).