Ergebnisbericht

Vernehmlassung 2024/16: Totalrevision der Verordnung des SBFI über Mindestvorschriften für die Allgemeinbildung in der beruflichen Grundbildung · 83 Seiten

Fedlex · Ergebnisbericht · Seite 56Fedlex · Ergebnisbericht

TI ist der Ansicht, dass die grössere Gewichtung der Schlussarbeit und die Abschaffung der Schlussprüfung zu einer Ungleichbehandlung der Lernenden beim Übertritt aus dem Berufsmaturitätsunterricht führt. Wenn die Schlussarbeit im 1. Semester stattfindet, also gleich bei ihrem Übertritt in den ABU, sind die Lernenden nicht imstande, die Schlussarbeit zu erarbeiten. In diesem Fall kann die Erarbeitung entweder ins letzte Semester verschoben werden oder man entscheidet, eine Bewertung vorzunehmen, ohne dass die lernende Person auch nur in Berührung mit den nachzuweisenden Kompetenzen gekommen ist. Wenn die Schlussarbeit im 2. Semester erfolgt, soll im RLP die Anzahl der mit der Schlussarbeit nachzuweisenden Kompetenzen reduziert werden. Dasselbe gilt auch, wenn drei Semester verbleiben (denkbar wäre die Anforderung der gleichen Anzahl Kompetenzen wie für die zweijährige Lehre).

Kapitel 3.3 / Art. 8

LCH, BCH begrüssen die verknüpfte Bewertung von Schlüsselkompetenzen mit den Kompetenzen aus den Lernbereichen. Es braucht jedoch zur Schaffung von Verbindlichkeit und zur Gewährleistung formativer Feedbacks an Lernende konkrete Vorgaben für die Entwicklung von Schullehrplänen, welche die Schlüsselkompetenzen ersichtlich und messbar in Handlungskompetenzen aus den beiden Lernbereichen einbetten.

BCH, BFS Langenthal, BZ Interlaken, fbbe, LCH, SFG Bern-Biel, SVABU wünschen, dass die Semesterzeugnisnoten für beide Lernbereiche zwecks Aussagekraft auf den Semesterzeugnissen ersichtlich ist und betonen, dass sich die Erfahrungsnote für den ABU aus dem Mittel dieser beiden Noten ergibt und somit einen Teil des Qualifikationsverfahrens bildet.

BL wünscht, dass präzisiert wird, wie gerundet wird, und ob es eine oder zwei Noten je Lernbereich im Semesterzeugnis gibt.

BS ist der Meinung, dass diese Artikel offen lassen, aus wie vielen Einzelnoten die jeweiligen Semesternoten erstellt werden müssen.

Da im Kanton Aargau nur eine ABU - Note im Zeugnis ausgewiesen wird, macht es für BFS Lenzburg keinen Sinn, für beide Lernbereiche eine Semesterzeugnisnote zu ermitteln.

JU, CEJEF JU sind der Ansicht, dass die Lehrkräfte nicht speziell dafür ausgebildet sind, beide Bereiche gleichzeitig zu beurteilen. Sie würden eine Weiterbildung in dieser Hinsicht für sinnvoll halten. Sie schlagen vor, entweder eine doppelte Beurteilung vorzuschreiben oder die Erwähnung, dass nur ein einziger Bereich beurteilt werden kann, wegzulassen.

TI macht zu diesem Punkt verschiedene Änderungsvorschläge.10

TI möchte, dass die Schlussarbeit semesterübergreifend erarbeitet werden kann. Daher ist die Formulierung «in welchem die Schlussarbeit erarbeitet wird», unglücklich. Er macht dazu einen Änderungsvorschlag.11 Des Weiteren stellt er sich die Frage, ob nur das Mittel der Noten oder auch jeweils die Note jedes Lernbereichs Sprache und Gesellschaft notiert wird.

10 Zusammenstellung Stellungnahmen

11 Zusammenstellung Stellungnahmen