Ergebnisbericht
Vernehmlassung 2024/16: Totalrevision der Verordnung des SBFI über Mindestvorschriften für die Allgemeinbildung in der beruflichen Grundbildung · 83 Seiten
Fedlex · Ergebnisbericht · Seite 57Fedlex · Ergebnisbericht
Kalaidos wünscht, dass die beiden Lernbereiche auf den Semesterzeugnissen separat ausgewiesen werden.
BFS Bülach, Atzenweiler sind der Meinung, dass es Erfahrungsnote und nicht Semesterzeugnisnote heissen soll.
Kapitel 3.3 / Art. 9
BFS Lenzburg möchte die Gesprächsdauer streichen.
BS wünscht, dass für die Schlussarbeit die Anzahl Lektionen angegeben wird und nicht die Arbeitsstunden (25 bis 35 Arbeitsstunden).
BS möchte präzisiert haben, wie lange die Präsentation und das Gespräch in Zweier- oder Dreiergruppen dauern soll.
NE ist der Meinung, dass, sollte die Schlussarbeit in Form einer Gruppenarbeit durchgeführt werden, die Anzahl Stunden entsprechend angepasst werden sollte. Den Kantonen sollte dabei ein gewisser Spielraum eingeräumt werden – diese würde eine pädagogisch sinnvolle und organisatorisch realistische Lösung ermöglichen.
VS weist darauf hin, dass die Aussage, dass die Anzahl der zur Verfügung stehenden Stunden angepasst werden muss, wenn die Schlussarbeit in Gruppenarbeit durchgeführt wird, präzisiert werden sollte. Es ist offensichtlich, dass die Arbeitszeit für die Durchführung eines Projekts nicht einfach durch die Anzahl der Personen in der Gruppe geteilt werden kann. Zudem stellt er sich die Frage, wie gleiche Bedingungen und Anforderungen für alle Klassen, Schulen und Kantone gewährleistet werden können, wenn so viel Spielraum bei der Wahl der Schlussarbeit besteht. ZG ist der Meinung, dass nicht genau erklärt wird, wie viel Zeit für die Schlussarbeit bei Gruppenarbeiten zur Verfügung gestellt werden soll. Muss die Präsentationsdauer länger gehen oder bezieht sich dies nur auf das vertiefende Gespräch, das mit jeder Person einzeln geführt werden muss?
TI ist der Meinung, dass, sollte die Schlussarbeit in Form einer Gruppenarbeit erstellt werden, die Zeit für die Präsentation angepasst werden müsste. Des Weiteren wünscht er, dass präzisiert wird, wer entscheidet, welche Kompetenzen Gegenstand der Schlussarbeit und deren Bewertung sein werden. Zudem ist er der Meinung, dass die Dauer von 25 bis 35 Arbeitsstunden zu wenig Zeit ist in Anbetracht der Bedeutung der Schlussarbeit. Er stellt sich die Frage, ob beabsichtigt ist, dass die Schlussarbeit vollständig an der Schule erarbeitet wird oder es auch möglich ist, sie ausserhalb des Unterrichts zu erarbeiten.
Kapitel 3.3 / Art. 10
BB Winterthur ist der Meinung, dass die Formulierung sehr umsetzungsoffen ist und wünscht, dass die Gewichtung in den Schullehrplänen durch die Kantone festgelegt wird.