Erläuternder Bericht
Vernehmlassung 2024/16: Totalrevision der Verordnung des SBFI über Mindestvorschriften für die Allgemeinbildung in der beruflichen Grundbildung · 10 Seiten
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Verordnung und des Rahmenlehrplans müssen die Schullehrpläne den Neuerungen angepasst werden. Diesbezüglich definieren die Kantone das Vorgehen und damit den ihnen erwachsenden finanziellen Aufwand selber.
Bund
Aufgrund der Aufhebung der schweizerischen Kommission für Entwicklung und Qualität der Allgemeinbildung in der beruflichen Grundbildung kann dem Bund (SBFI) im Rahmen der periodischen Qualitätsentwicklung ein finanzieller Mehraufwand erwachsen. Dieser wird aber als geringfügig eingeschätzt und kann innerhalb der vorhandenen bzw. geplanten finanziellen und personellen Ressourcen des SBFI aufgefangen werden.
4.3 Organisatorische Auswirkungen
Die Revision hat für die betroffenen Akteure die folgenden organisatorischen Auswirkungen.
Kantone
Aufgrund der Anpassungen im Qualifikationsbereich Allgemeinbildung werden die Kantone ihre Ausführungsbestimmungen in den Schullehrplänen zur Planung, Durchführung und Bewertung des Qualifikationsbereichs Allgemeinbildung in den beruflichen Grundbindungen anpassen müssen.
Bund
Infolge der Auflösung der schweizerischen Kommission für Entwicklung und Qualität der Allgemeinbildung in der beruflichen Grundbildung erwachsen dem SBFI Aufgaben in Bezug auf die Qualitätsentwicklung der Allgemeinbildung in der beruflichen Grundbildung. Es hat bei der periodischen Überprüfung der Verordnung und des Rahmenlehrplans die Verbundpartner mit einzubeziehen und alle Sprachregionen zu berücksichtigen, was zu einem organisatorischen Mehraufwand führt.
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