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Vernehmlassung 2024/17: Parlamentarische Initiative. Überführung der Anstossfinanzierung in eine zeitgemässe Lösung. Vernehmlassung zum Konzept der WBK-S · 41 Seiten

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Entwurf der Kommission Stellungnahme des Bundesrates Nationalrat Kommission des Ständerates des Nationalrates

Art. 3 Begriffe Art. 3 Art. 3 Art. 3

In diesem Gesetz bedeuten: ... ... ...

a. familienergänzende Kinderbetreu- a. Streichen

ung: die regelmässige Betreuung

von Kindern im Vorschul- und

Schulalter durch Dritte, die es den

Eltern ermöglicht, eine Erwerbstä-

tigkeit auszuüben oder eine Aus-

bildung zu absolvieren;

b. institutionelle Betreuung: die b. Streichen

regelmässige Betreuung von

Kindern im Vorschul- und Schul-

alter in privaten oder öffentlichen

Einrichtungen (Krippen, Kinderta-

gesstätten, Tageskindergärten,

Tagesstrukturen, Tagesschulen)

oder in Tagesfamilien, sofern

diese in einer Trägerschaft mit

Rechtspersönlichkeit organisiert

sind;

c. Politik der frühen Förderung von c. Streichen c. Gemäss Entwurf der Kommission

Kindern: sämtliche Angebote, die

allen Kindern im Vorschulalter

und ihren Bezugspersonen offen-

stehen und die Lern- und Ent-

wicklungsprozesse dieser Kinder

unterstützen und ihnen ein siche-

res und gesundes Aufwachsen

ermöglichen.

d. Behinderungen: körperliche,

geistige oder psychische Behin- derungen, die bei einem Kind in der institutionellen Kinderbetreu- ung zu einem Betreuungsmehr- aufwand führen.

e. Die Begrifflichkeiten zur institutio- nellen Kinderbetreuung richten sich nach Artikel 3a FamZG.