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Vernehmlassung 2024/17: Parlamentarische Initiative. Überführung der Anstossfinanzierung in eine zeitgemässe Lösung. Vernehmlassung zum Konzept der WBK-S · 41 Seiten
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Entwurf der Kommission Stellungnahme des Bundesrates Nationalrat Kommission des Ständerates des Nationalrates
Art. 3 Begriffe Art. 3 Art. 3 Art. 3
In diesem Gesetz bedeuten: ... ... ...
a. familienergänzende Kinderbetreu- a. Streichen
ung: die regelmässige Betreuung
von Kindern im Vorschul- und
Schulalter durch Dritte, die es den
Eltern ermöglicht, eine Erwerbstä-
tigkeit auszuüben oder eine Aus-
bildung zu absolvieren;
b. institutionelle Betreuung: die b. Streichen
regelmässige Betreuung von
Kindern im Vorschul- und Schul-
alter in privaten oder öffentlichen
Einrichtungen (Krippen, Kinderta-
gesstätten, Tageskindergärten,
Tagesstrukturen, Tagesschulen)
oder in Tagesfamilien, sofern
diese in einer Trägerschaft mit
Rechtspersönlichkeit organisiert
sind;
c. Politik der frühen Förderung von c. Streichen c. Gemäss Entwurf der Kommission
Kindern: sämtliche Angebote, die
allen Kindern im Vorschulalter
und ihren Bezugspersonen offen-
stehen und die Lern- und Ent-
wicklungsprozesse dieser Kinder
unterstützen und ihnen ein siche-
res und gesundes Aufwachsen
ermöglichen.
d. Behinderungen: körperliche,
geistige oder psychische Behin- derungen, die bei einem Kind in der institutionellen Kinderbetreu- ung zu einem Betreuungsmehr- aufwand führen.
e. Die Begrifflichkeiten zur institutio- nellen Kinderbetreuung richten sich nach Artikel 3a FamZG.