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Vernehmlassung 2024/17: Parlamentarische Initiative. Überführung der Anstossfinanzierung in eine zeitgemässe Lösung. Vernehmlassung zum Konzept der WBK-S · 41 Seiten
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Entwurf der Kommission Stellungnahme des Bundesrates Nationalrat Kommission des Ständerates des Nationalrates
Art. 7 Bundesbeitrag Art. 7 Art. 7 Art. 7
Streichen
1Der Bundesbeitrag bemisst sich1...1...
nach den durchschnittlichen Kosten
eines familienergänzenden Be- ... Be- ... Be-
treuungsplatzes. Er entspricht jedoch treuungsplatzes in der Schweiz. Er treuungsplatzes in der Schweiz. Er
höchstens 20 Prozent dieser Kosten. entspricht 10 Prozent dieser Kosten. entspricht jedoch höchstens 20 Pro-
zent dieser Kosten.
2Die Höhe des Bundesbeitrags rich-2...2 Gemäss Bundesrat
tet sich nach der tatsächlichen Inan-
spruchnahme der institutionellen ... der institutionellen
familienergänzenden Kinderbetreu- familienergänzenden Kinderbetreu-
ung und nach der Höhe der Kosten ung. (Rest streichen)
am Wohnsitz des Kindes.
3Der Bundesbeitrag für ein Kind mit
Behinderungen ist höher, wenn die
Vollkosten für die institutionelle famili-
energänzende Betreuung aufgrund
der Behinderung des Kindes höher
ausfallen.
4Der Bundesrat regelt die Berech-4...4 Gemäss Bundesrat
nung des Bundesbeitrags und legt
fest, welche Daten die Kantone dem
Bund hierfür in standardisierter Wei-
se zur Verfügung stellen müssen. ... stellen müssen.
Dabei berücksichtigt er die besonde- Dabei berücksichtigt er die unter-
ren lokalen Verhältnisse und die schiedlichen Arten der institutionellen
unterschiedlichen Arten der institutio- Betreuung.
nellen Betreuung.
5Er regelt die Berechnung des Bun-
desbeitrags für im Ausland institutio-
nell familienergänzend betreute Kin-
der.