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Vernehmlassung 2024/2: Umsetzung des Bundesgesetzes über eine sichere Stromversorgung mit erneuerbaren Energien auf Verordnungsstufe und weitere Änderungen der betroffenen Verordnungen · 54 Seiten
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3.2.4.3 Erreicht oder übersteigt der effektive Ertrag den Referenzertrag nach Zif-
fer 3.2.6, so wird der Vergütungssatz sofort bis zum Ende der Vergütungsdauer auf den Vergütungssatz nach Ziffer 3.2.5 abgesenkt.
3.2.4.4 Unterschreitet der effektive Ertrag den Referenzertrag, so erfolgt die Absen-
kung erst nach einer gewissen Dauer, die sich wie folgt berechnet:
Referenzertrag − effektiver Ertrag 100
a. Dauer in Monaten = x ;
Referenzertrag 0,15
b. Die Dauer wird auf ganze Monate aufgerundet.
3.2.5 Abgesenkter Vergütungssatz in Rp./kWh:
Kategorie Vergütungssatz in Rp./kWh I7
II8
III9
3.2.6 Der Referenzertrag wird auf der Basis der Leistungskennlinie und der Naben-
höhe der effektiv gewählten Windenergieanlage und mit den Merkmalen des Referenzstandorts nach Ziffer 3.2.7 berechnet.
3.2.7 Die Referenzstandorte für die Kategorien I–III weisen folgende Merkmale
auf:
Kategorie I
Mittlere Windgeschwindigkeit auf 125 m über Grund 5,7 m/s
Höhenprofil logarithmisch Weibull-Verteilung mit k = 2,0
Rauigkeitslänge l = 0,2 m
Luftdichte ρ = 1,190 kg/m3
Kategorie II
Mittlere Windgeschwindigkeit auf 125 m über Grund 5,6 m/s
Höhenprofil logarithmisch Weibull-Verteilung mit k = 2,0
Rauigkeitslänge l = 0,1 m
Luftdichte ρ = 1,124 kg/m3
Kategorie III
Mittlere Windgeschwindigkeit auf 100 m über Grund 6,5 m/s
Höhenprofil logarithmisch Weibull-Verteilung mit k = 2,0
Rauigkeitslänge l = 0,03 m
Luftdichte ρ = 1,045 kg/m3