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Vernehmlassung 2024/2: Umsetzung des Bundesgesetzes über eine sichere Stromversorgung mit erneuerbaren Energien auf Verordnungsstufe und weitere Änderungen der betroffenen Verordnungen · 54 Seiten

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3.2.4.3 Erreicht oder übersteigt der effektive Ertrag den Referenzertrag nach Zif-

fer 3.2.6, so wird der Vergütungssatz sofort bis zum Ende der Vergütungsdauer auf den Vergütungssatz nach Ziffer 3.2.5 abgesenkt.

3.2.4.4 Unterschreitet der effektive Ertrag den Referenzertrag, so erfolgt die Absen-

kung erst nach einer gewissen Dauer, die sich wie folgt berechnet:

Referenzertrag − effektiver Ertrag 100

a. Dauer in Monaten = x ;

Referenzertrag 0,15

b. Die Dauer wird auf ganze Monate aufgerundet.

3.2.5 Abgesenkter Vergütungssatz in Rp./kWh:

Kategorie Vergütungssatz in Rp./kWh I7

II8

III9

3.2.6 Der Referenzertrag wird auf der Basis der Leistungskennlinie und der Naben-

höhe der effektiv gewählten Windenergieanlage und mit den Merkmalen des Referenzstandorts nach Ziffer 3.2.7 berechnet.

3.2.7 Die Referenzstandorte für die Kategorien I–III weisen folgende Merkmale

auf:

Kategorie I

Mittlere Windgeschwindigkeit auf 125 m über Grund 5,7 m/s

Höhenprofil logarithmisch Weibull-Verteilung mit k = 2,0

Rauigkeitslänge l = 0,2 m

Luftdichte ρ = 1,190 kg/m3

Kategorie II

Mittlere Windgeschwindigkeit auf 125 m über Grund 5,6 m/s

Höhenprofil logarithmisch Weibull-Verteilung mit k = 2,0

Rauigkeitslänge l = 0,1 m

Luftdichte ρ = 1,124 kg/m3

Kategorie III

Mittlere Windgeschwindigkeit auf 100 m über Grund 6,5 m/s

Höhenprofil logarithmisch Weibull-Verteilung mit k = 2,0

Rauigkeitslänge l = 0,03 m

Luftdichte ρ = 1,045 kg/m3