Ergebnisbericht
Vernehmlassung 2024/23: Teilrevision der Verordnung über die Jagd und den Schutz wildlebender Säugetiere und Vögel · 86 Seiten
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Aktenzeichen: BAFU-412.2-1/22/12
tionen sowie der ökologische Jagdverein Schweiz stimmen der Regelung unter Vorbehalt / mit Änderungswünschen zu.
8 Kantone (BL, BS, FR, LU, SZ, SO, TG, ZG), 1 Partei (SVPO) sowie der SBV und gleichgesinnte Organisationen beantragen eine grundsätzliche Überarbeitung der Regelung.
• Die folgenden Stellungnehmenden befinden die Kostenbeteiligung des Bundes von «maximal 30%» als zu tief und beantragen die folgenden Änderungen:
TG 50%
SP
SVBK
schutz- sowie nutzungsorientierte Organisatio-
nen, ökologischer Jagdverein Schweiz
SVPO 70%
VSLvGRT
BL, BS, AR, BE, FR, SZ, ZH, SO, VD, ZG, VS, 80%
NE, SH, AG
LDK, KOLAS, KWL
Die Kantone begründen dies vor allem mit einer Harmonisierung mit der Bundesbeteiligung an Massnahmen gegen Grossraubtiere und mit der Planungssicherheit für die Kantone.
• 2 Kantone (BL, BS) beantragen im Bst. g. den zweiten Satzteil zu streichen.
• 1 Kanton (BE) bemerkt, dass die Drainagen oft in einem sanierungsbedürftigen Zustand seien. Es könne nicht angehen, dass man den Biber verantwortlich für bereits marode Drainagesysteme machen würde, und die Sanierung solcher Anlagen mit Geldern aus dem Jagdbereich finanziert werde.
• 8 Kantone (AG, NE, SG, SH, SO, SZ, ZG, ZH) sowie die KWL beantragen, dem Einleitungssatz oder der Aufzählung hinzuzufügen, dass auch der Unterhalt dieser Massnahmen mitfinanziert wird, weil dieser die langfristige Wirksamkeit der geförderten Massnahmen sicherstelle.
• 8 Kantone (AG, BS, BL, NE, SH, SO, SZ, ZG) sowie die KWL beantragen, dem erläuternden Bericht hinzuzufügen, dass der Bund den Kantonen einen Beitrag an den personellen Aufwand, der durch das Bibermanagement entstehe, leiste. Durch die finanzielle Beteiligung an Präventionsmassnahmen würden aber weder Bund noch Kanton Eigentümer des betreffenden Werks. Dem erläuternden Bericht soll auch hinzugefügt werden, dass auch weitere, aufwändige Massnahmen gefördert werden können, falls die bisher genannten nicht ausreichend oder zweckmässig seien.
Vereinzelte Stellungnehmen beantragen, verschiedene weitere Massnahmen hinzuzufügen (siehe die detaillierten Stellungnahmen).
Absatz 2
6 Kantone (BE, GE, JU, SG, SZ, VS), 1 gesamtschweizerischer Dachverband (SVBK), Jagd
Schweiz, VSGP sowie WaldSchweiz stimmen der Regelung zu.
4 Kantone (SH, SO, VD, ZG), 2 Kantonskonferenzen (KWL, LDK), 1 Partei (SP), die Pro Natura und gleichgesinnte Organisationen sowie der ökologische Jagdverein Schweiz stimmen der Regelung unter Vorbehalt / mit Änderungswünschen zu.
2 Kantone (FR, LU) sowie 1 Kantonskonferenz (KOLAS) beantragen eine grundsätzliche Überarbeitung der Regelung.
2 Kantone (TG, ZH) lehnen die Regelung ab.
• Die folgenden Stellungnehmenden befinden die Kostenbeteiligung des Bundes von «maximal 50%» als zu tief und beantragen die folgende Änderung:
57/86 BAFU-D-DCD83401/958