Erläuternder Bericht
Vernehmlassung 2024/25: Verordnungspaket Umwelt Frühling 2025 · 10 Seiten
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Verordnungspaket Umwelt Frühling 2025 Erläuternder Bericht
VBBo
5 Auswirkungen
5.1 Auswirkungen auf den Bund
Die explizite Zustimmung des BAFU zu den von den Kantonen hergeleiteten Werte bei Bodenbelastungen gemäss Artikel 5 Absätze 2 und 3, das Führen einer Liste dieser Werte und die Information der Kantone darüber nach Artikel 5 Absatz 4 kann im Rahmen der bestehenden Ressourcen umgesetzt werden.
5.2 Auswirkungen auf die Kantone und die Gemeinden
Die vorliegende Verordnungsänderung aktualisiert und konkretisiert die Vorgaben für den Vollzug, der somit gestärkt wird. Die Bodenstrategie belegt den hohen Handlungsbedarf bezüglich Prüfung und Anpassung der rechtlichen Grundlagen8. Die Zusammenarbeit zwischen Bund und Kantonen wird verbessert und Vollzugsgrundlagen, wie Hinweiskarten oder Einzelfallbeurteilungen, werden schweizweit verwendet. Dies fördert den harmonisierten Vollzug. Einige der Anpassungen erfordern v.a. anfangs einen Zusatzaufwand, sollten aber langfristig zu einem effizienteren Vollzug führen. Dies insbesondere aufgrund des Nutzens der intensivierten Zusammenarbeit und der geringeren Anzahl an oder Umfang von Gutachten (Bodenschutzkonzepten).
Aktuelle Hinweiskarten nützen dem Vollzug von Artikel 18 VVEA und können zugleich für den Vollzug des Sachplans Fruchtfolgeflächen helfen. Die Beurteilung des Belastungszustandes von Böden muss auch die Vielfalt, die Biomasse, die biologische Aktivität der Bodenorganismen und die OBS berücksichtigen. Damit werden gegenüber der bisherigen Formulierung neu konkretere und vor allem messbare Qualitätsmerkmale verwendet. Die neu in die Anhänge aufgenommenen Werte für Quecksilber werden seit mehreren Jahren bereits so angewendet, daher sind diesbezüglich keine weitergehenden Auswirkungen zu erwarten. Die Anpassungen der Einteilung und Masseinheit bei den Dioxin- oder Dioxin-ähnlichen Substanzen und PCBs aktualisieren die VBBo auf den heutigen Wissensstand und führen gegenüber der heutigen Regelung zu keinen neuen Vollzugsfällen.
Die Gemeinden sind durch diese Anpassung nicht direkt betroffen.
5.3 Auswirkungen auf die Wirtschaft
Es wurden keine negativen Effekte auf die Wirtschaft identifiziert. Ein leicht positiver Effekt für die Wirtschaft kann mit der neuen Regelung zu den Hinweiskarten Bodenbelastung erwartet werden. Bei grossen Bauvorhaben kann nämlich das Wissen der Verwaltung durch diese Karten mittelbar die Verwertungs- und Entsorgungsplanung von abgetragenem Boden und damit die Gesamtkostenplanung positiv beeinflussen.
5.4 Auswirkungen auf Umwelt und Gesundheit
Die Anpassungen haben punktuell positive Auswirkungen auf die Gesundheit, insbesondere die Anpassungen der Quecksilberwerte und der Gruppe der Dioxine und der Dioxin-ähnlichen PCB an die WHO 2005 (WHO2005). Positive Auswirkungen sind auch auf die Umwelt zu erwarten, insbesondere auf die Bodenfunktionen und -fruchtbarkeit. Der Vollzug hinsichtlich chemischer Bodenbelastungen wird voraussichtlich in wichtigen Punkten verbessert. Die terrestrische Biodiversität wird einer geringeren Gefährdung ausgesetzt.
8 Vgl. «Bodenstrategie Schweiz», Kapitel 6.3 (https://www.bafu.admin.ch/bodenstrategie) sowie die Studie «Erfolgsfaktoren im Vollzug verschiedener Umweltbereiche», Kapitel 3.3 (https://www.bafu.admin.ch/bafu/de/home/themen/recht/publikationen-studien/studien.html).