Erläuternder Bericht
Vernehmlassung 2024/25: Verordnungspaket Umwelt Frühling 2025 · 10 Seiten
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Verordnungspaket Umwelt Frühling 2025 Erläuternder Bericht
VBBo
2 Grundzüge der Vorlage
Die Vorlage umfasst folgende Punkte:
Die Vorgaben für den kantonalen Vollzug im Umgang mit schadstoffbelasteten Böden werden präzisiert (vgl. Kapitel 4.3 und 4.4): So ist einerseits die einzelfallweise Gefährdungsabschätzung verpflichtend formuliert, andererseits wird mit dem Einbezug des Bundesamtes für Umwelt (BAFU) die schweizweite Vergleichbarkeit und Verfügbarkeit der erhobenen Daten im Hinblick auf die Verfahrenseffizienz verbessert. Die Kantone werden verpflichtet, Karten mit festgestellten und mit hoher Wahrscheinlichkeit vermuteten Bodenbelastungen zu erstellen und zu aktualisieren. So wird ein in einigen Kantonen bereits bewährtes Hilfsmittel eingeführt, das den Vollzug des chemischen Bodenschutzes in allen Kantonen vereinfacht.
Weiter wird die Grundlage geschaffen, Massnahmen zum Erhalt der Bodenbiodiversität, einschliesslich des Schutzes der Bodenlebewesen zu ergreifen (Kapitel 4.1). Mit der Aufnahme der organischen Bodensubstanz (OBS) in die Legaldefinition der Bodenfruchtbarkeit wird der gestiegenen Bedeutung der OBS für Bodenfruchtbarkeit, Landwirtschaft und Klimaschutz Rechnung getragen (Kapitel 4.2).
Und schliesslich erfolgen verschiedene Änderungen in den Anhängen der VBBo (vgl. Kapitel 4.5), die dem wissenschaftlichen Fortschritt Rechnung tragen und den Vollzug erleichtern. Dazu gehören die Aufnahme von bisher fehlenden Grenzwerten für Quecksilber und die Harmonisierung der Listen und der Masseinheiten der Polychlorierten Biphenyle (PCB), Dioxine und Furane, die in der VBBo, der AltlV und der VVEA geregelt sind.
Alle vorgeschlagenen Änderungen wurden mit Vertreterinnen und Vertretern der kantonalen Bodenschutzfachstellen, im Cercle Sol, mit der Konferenz der Vorsteher der Umweltschutzämter der Schweiz (KVU) sowie mit den Bundesbehörden (Bundesämter für Landwirtschaft BLW und Raumentwicklung ARE) besprochen.