Ergebnisbericht

Vernehmlassung 2024/25: Verordnungspaket Umwelt Frühling 2025 · 40 Seiten

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Verordnungspaket Umwelt Frühling 2025 Ergebnisbericht AltlV

Da die toxikologischen Referenzwerte in den letzten Jahren um den Faktor 7.3 erhöht wurden, soll nach Ansicht des Kantons SG auch die Erhöhung in der AltlV nur um einen abgerundeten Faktor 7 erfolgen und nicht wie vorgeschlagen um einen Faktor 8.

2.3.3 Anträge ausserhalb der Vorlage / Weitere Vorschläge und Bemerkungen

• Für die Behandlung respektive Ablagerung von Material mit geogen erhöhten

Arsenwerten sei eine Lösung zu erarbeiten (AI, AR).

• Zwei Stellungnahmen (JU, SP) rufen dazu auf, die Konzentrationswerte für PFAS

möglichst rasch einzuführen.

• BKS schlägt vor, Anhang 1 um weitere 14 Stoffe zu ergänzen.

• Nach Ansicht des Kantons SH widerspreche es der Absicht der Harmonisierung von AltlV,

VBBo und VVEA, dass in der vorliegenden Revision keine Änderung der Konzentrationswerte für Böden (Anhang 3 AltlV) vorgesehen ist. Eine Harmonisierung zwischen VBBo, AltlV und VVEA sei – so die Stellungnahme des Kantons GL – anzustreben. Der Kanton SH beantragt weiter, dass – wie bei der VBBo-Revision im vorliegenden Verordnungspaket – beim Konzentrationswert für PCB in Anhang 3 Ziffer 2 AltlV der Faktor 4.3 zu streichen sei.

• Die Anpassung des Konzentrationswertes für Benzo(a)pyren habe auch Auswirkungen

auf den entsprechenden Wert in der VVEA. Das müsse nach Ansicht vom BKS berücksichtigt werden.

• Zwei Organisationen (SBV, economiesuisse) sind der Ansicht, dass zusammen mit den

Anpassungen der diversen Konzentrationswerte gleichzeitig die Finanzierung des VASA

– Fonds in der Art zu reformieren sei, dass die Vereinbarkeit mit dem im Umweltschutzgesetz verankerten Verursacherprinzip gewährleistet bleibt. Der Antrag wird mit dem Umstand begründet, dass der VASA-Fonds hauptsächlich mit Abgaben von B-Deponien gespiesen wird, diese aber in einem viel kleineren Rahmen einen Sanierungsbedarf auslösen, als dies bei den übrigen belasteten Ablagerungsstandorten sowie bei den belasteten Betriebs- und Unfallstandorten der Fall sei. Damit kämen die erwarteten Mehrausgaben aus den Werteanpassungen nicht denjenigen zugute, welche für deren Finanzierung aufzukommen hätten (den Deponiebetreibern).

2.3.4 Beurteilung der Umsetzung

2.3.4.1 Stellungnahme der Kantone

Die Notwendigkeit zur periodischen Anpassung der Werte an den aktuellen Stand des Wissens scheint insgesamt unbestritten und anerkannt. 24 Kantone und die KVU stimmen der Änderung zu. Ein Kanton (SG) stellt einen Antrag für eine geringfügige Anpassung der vorgeschlagenen Werte. Ein Kanton (GL) vertritt eine neutrale Haltung. (SO) hat sich nicht geäussert.

2.3.4.2 Stellungnahme anderer Vollzugsträger

Neben den Kantonen und der KVU haben sich 10 weitere Gruppierungen geäussert. 6 stimmen den Änderungen zu (SPS, Economiesuisse, BLS, ECO SWISS, HEV, Swissmem), die übrigen 4 (BKS, SBV, Scienceindustries, Tridel SA) vertreten eine neutrale Haltung.