Ergebnisbericht
Vernehmlassung 2024/25: Verordnungspaket Umwelt Frühling 2025 · 40 Seiten
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Verordnungspaket Umwelt Frühling 2025 Ergebnisbericht VBBo
Kompostforum Schweiz, Prométerre, SVU/ASEP) und eine Partei (SP) stimmen der Vorlage als Ganzes eher zu.
GL und der SBV lehnen die Vorlage als Ganzes eher ab.
AI und die TRIDEL SA vertreten eine neutrale Haltung.
Sechs Organisationen (Hauseigentümerverband Schweiz, Schweizerischer Baumeisterverband, KUNSTSTOFF.swiss, RecyPac, scienceindustries, Swissmem) verzichten auf eine Stellungnahme.
Zum erläuternden Bericht sind zehn Stellungnahmen eingegangen und sechs, die explizit auf eine Stellungnahme verzichtet haben (NW, SG, ECO SWISS, KUNSTSTOFF.swiss, RecyPac, Swissmem). Zwei Kantone (GE, JU) und die Unternehmung BLS Netz AG stimmen dem erläuternden Bericht zu. Vier Stellungnehmende (AR, OW, SZ, KVU) stimmen dem erläuternden Bericht eher zu. Drei Stellung-nehmende (TG, Prométerre, TRIDEL SA) nehmen eine neutrale Haltung zum erläuternden Bericht ein.
Ein grosser Teil der Stellungnehmenden begrüsst die grundsätzlichen Stossrichtungen und unterstützt die Anpassungen der Revision (AG, AR, BE, BL, BS, GR, JU, LU, OW, SG, SH, SZ, TG, TI, UR, VD, VS, ZH, KVU, Economiesuisse, SVU/ASEP, Cemsuisse, SP, BLS Netz AG). Positiv bewertet wird ins-besondere die zentralere Rolle des BAFU im Vollzug. Der SVU/ASEP begrüsst ausdrücklich, dass die Fragen der Biodiversität im Rahmen der VBBo ein stärkeres Gewicht erhalten.
Es wird von 8 Kantonen (AI, BE, GL, GR, SH, SG, TG, ZH) und den zwei Organisationen SVU/ASEP und SAIDEF angemerkt, dass das Ziel der Harmonisierung des Bodenschutzrechts der VBBo, AltlV und VVEA nur zum Teil erreicht werde und neue Widersprüche geschaffen würden. Auch die vollzugstechnischen Schwierigkeiten seien nicht überall ausgeführt (GR).
3.3.2 Thematische Zusammenfassungen Bodenfruchtbarkeit, biologische Bodenbelastungen
Die grosse Mehrheit der Stellungnehmenden begrüsst die Revision bezüglich der Definitionen der Bodenfruchtbarkeit und der biologischen Bodenbelastungen. Mehrere Stellungnehmende beantragen, dem Artikel 1 Buchstabe b den Verlust organischer Bodensubstanz (OBS) hinzuzufügen, weil OBS eine unverzichtbare Komponente für die langfristige Erhaltung der Bodenfruchtbarkeit sei.
Organischer Bodensubstanz (OBS)
Die grosse Mehrheit der Stellungnehmenden begrüsst die Revision bezüglich der Definition der OBS. Allerdings müssten noch Wissenslücken bezüglich Bodenbiodiversität und OBS behoben sowie verschiedene Aspekte der Umsetzung geklärt werden. Es sei z. B. noch nicht klar, was unter konkreten, messbaren bodenbiologischen Parametern verstanden werde und wie diese im Feld bestimmt werden sollten.
Hinweiskarten
Mehrere Stellungnehmende begrüssen die Aufnahme der Hinweiskarten, da sie ein wichtiges Instrument für einen schnellen und effizienten Vollzug darstellten. Dabei fordern einzelne Stellungnehmende die Präzisierung, dass es sich um «chemische» Belastungen, also «Belastungen über den Richtwerten» handle. Es wird darauf hingewiesen, dass der Aufwand für die Kantone beachtet werden solle und, dass die Kantone bei der Erstellung von Hinweiskarten die notwendige Unterstützung erhalten müssten. Dies erfordere technische und fachliche Grundlagen durch das BAFU zur Erstellung der Karten, insbesondere für die Erstellung von Hinweiskarten biologischer und physikalischer Bodenbelastungen.
Mehrere Stellungnehmende fordern eine Veröffentlichungspflicht der Karten.