Ergebnisbericht

Vernehmlassung 2024/29: Abkommen über Solidaritätsmassnahmen zur Gewährleistung der sicheren Gasversorgung zwischen der Schweiz, Deutschland und Italien · 8 Seiten

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Aktenzeichen: BFE-072.2-04-02-13/4/6/2 Industrie- und Dienstleistungswirtschaft2

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2. Ergebnisse der Vernehmlassung

Der vorliegende Bericht fasst die eingegangenen Stellungnahmen zusammen, ohne dabei Anspruch auf Vollständigkeit zu erheben.1

2.1. Zusammenfassung der Kernthemen

2.1.1 Allgemeine Rückmeldung

Das trilaterale Solidaritätsabkommen wird von allen sich hierzu äussernden Teilnehmenden der Vernehmlassung begrüsst, niemand lehnt das Abkommen ab. Auch gibt es eine grosse Zustimmung zu den dazu notwendigen Verpflichtungskrediten. Verschiedene Bemerkungen der Teilnehmenden betreffen die Umsetzung des Abkommens, welche separat geregelt werden wird.

Die Kantone AI, BL, BS, BE, FR, GE, GR, NE, NW, OW, SH, SO, TI, VD, ZG sowie der

Schweizerischer Städteverband, die Mitte, die SP, ProvisioGas, VSE begrüssen den Abschluss des Abkommens, ohne sich zu den Verpflichtungskrediten zu äussern. Die Kantone AG, AR, der VSG, Transitgas AG, Swissgas AG und Fluxswiss unterstützen überdies explizit auch die

Verpflichtungskredite.

Die Kantone SG und TG sowie die SVP, economiesuisse, SGV, SGB und Swissmem unterstützen das Abkommen im Grundsatz ebenfalls, äussern jedoch verschiedene Anliegen (siehe nachfolgende Kapitel). Der SGB, economiesuisse und Swissmem stimmen den Verpflichtungskrediten zu.

Der Kanton ZH begrüsst die Anstrengungen des Bundesrates zur Aufrechterhaltung der

Gasversorgung der geschützten Kundinnen und Kunden in Krisenzeiten und hat keine Bemerkungen zur Vorlage. Die Kantone UR und VS haben keine besonderen Bemerkungen, die Kantone GL und SZ sowie der Schweizerischer Arbeitgeberverband verzichten auf eine Stellungnahme.

Der Verband der Ziegelindustrie bringt verschiedene Punkte zur Sprache, die aus ihrer Sicht kritisch zu bewerten und bei der Umsetzung entsprechend zu beachten seien, ohne sich klar für oder gegen das Abkommen oder die Verpflichtungskredite zu positionieren.

Der VSE befürwortet zur Überbrückung bis zum Inkrafttreten des Stromabkommens auch im

Strombereich technische Vereinbarungen mit den Kapazitätsregionen welche für die

Stromnetzstabilität essenziell sind.

2.1.2 Rückmeldungen zum trilateralen Abkommen

Der Kanton AG weist darauf hin, dass es für ihn wichtig sei, dass die Solidaritätsmassnahmen nur als ultima ratio angewendet und dabei etappiert werden (erst freiwillige und dann hoheitliche

Massnahmen). ProvisioGas begrüsst das zweistufige Verfahren, bei welchem zuerst freiwillige

Massnahmen umgesetzt werden.

ProvisioGas begrüsst, dass die Gasversorgung der geschützten Kundinnen und Kunden mit dem Abkommen um eine zusätzliche Dimension erweitert wird. economiesuisse, der SGV, Swissmem und der Verband der Ziegelindustrie betonen ihrerseits, dass das Abkommen nicht direkt den Schweizer Unternehmen, sondern den geschützten Kunden zugutekommt. Ausserdem werde ein

Solidaritätsersuchen von Deutschland oder Italien auf Kosten der Schweizer Unternehmen gestellt (z.B. mittels einer Kontingentierung). Der SGB geht davon aus, dass der Kreis der geschützten

1 Für die Überarbeitung der Vernehmlassungsvorlage wurden alle Stellungnahmen gemäss Artikel 8 des Bundesgesetzes über das Vernehmlassungsverfahren (VIG; SR 172.061) zur Kenntnis genommen, gewichtet und ausgewertet. 4/8 BFE-D-E2D83401/331