Ergebnisbericht
Vernehmlassung 2024/29: Abkommen über Solidaritätsmassnahmen zur Gewährleistung der sicheren Gasversorgung zwischen der Schweiz, Deutschland und Italien · 8 Seiten
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Aktenzeichen: BFE-072.2-04-02-13/4/6/2
Kundinnen und Kunden ausgeweitet werden soll und dass dies in Konformität mit den Bestimmungen der EU (SoS-Verordnung) geschehe.
economiesuisse, Swissmem und der SGV weisen darauf hin, dass das Abkommen die Notwendigkeit einer Marktordnung im Schweizer Gasmarkt verdeutliche.
Für den Verband der Ziegelindustrie, bleibt die Frage offen, wie der Bundesrat sicherstellt, dass bei Solidaritätsleistungen zwischen Deutschland und Italien die Kapazitäten der Transitgasleitung durch die Schweiz zur Versorgung der ungeschützten Verbraucher nicht tangiert oder gar eingeschränkt werden.
Der Kanton NW begrüsst, dass die im Abkommen verankerte Schiedsabrede weder dem Gerichtshof der EU noch dem Schweizerischen Bundesgericht eine Rolle oder Kompetenz zuweise.
economiesuisse und Swissmem erachten diese Regelung ebenfalls als sinnvoll. Die SVP lobt, dass Streitigkeiten zwischen den Vertragsparteien vor einem Ad-hoc-Schiedsgericht abschliessend
beigelegt werden könnten und dass keine direkte Übernahme von EU-Recht notwendig werde. Sie erachtet aber die Viererbesetzung des Schiedsgerichts als problematisch (zwei Stimmen von
massgebenden EU-Mitgliedern gegen eine Stimme aus einem Nicht-EU-Land).
Der Schweizerische Städteverband bedauert, dass der erläuternde Bericht keine Informationen über die von jedem der drei Vertragsstaaten erwarteten Anstrengungen enthalte. Weitere Erläuterungen seitens des Bundes wären im Rahmen der anstehenden Debatten willkommen.
Der Kanton TG weist darauf hin, dass einige Gemeinden des Kantons im grenznahen Raum und am Untersee Gas direkt aus Deutschland beziehen. Diesem Umstand solle im Abkommen Rechnung getragen werden, um die regionale Versorgungssicherheit zu gewährleisten.
Der Kanton AG regt an, auch ein Solidaritätsabkommen mit Frankreich auszuhandeln, sofern
bestehende bilaterale Staatsverträge aus Sicht des Bundesrats nur ungenügend zur Solidarität in der Gasversorgung beitragen könnten. Der Kanton SH erwähnt, dass zusätzliche Abkommen mit
Frankreich und Österreich die Versorgungssicherheit weiter erhöhen und allenfalls die Kosten im Falle einer Mangellage senken würden. Der Kanton TG regt an, zu prüfen, ob ein Solidaritätsabkommen auch mit Österreich und Frankreich geschlossen werden könne.
economiesuisse, Swissmem, der SGV und ProvisioGas weisen darauf hin, dass das Abkommen den Speicherzugang im Ausland zusätzlich absichere und somit die Versorgungssicherheit der Schweiz erhöhe.
Der Kanton SG sieht Anpassungsbedarf, um das Abkommen besser in Einklang mit den Klimazielen und der Energiewende zu bringen. Namentlich empfiehlt der Kanton eine Befristung des Abkommens auf fünf Jahre mit der Möglichkeit der regelmässigen Überprüfung und Anpassung. Zum gleichen Thema betont der Schweizerische Städteverband, dass es unerlässlich sei, den Gasverbrauch weiter zu senken, um die Abhängigkeit von ausländischen Gaslieferungen so weit wie möglich zu verringern und bis 2050 Klimaneutralität erreichen zu können. Der SGB erklärt, dass der Ausstieg aus dem Energieträger Erdgas die beste Massnahme der Krisenprävention bleibe.
2.1.3 Rückmeldungen zu den Verpflichtungskrediten
Der Kanton TG regt an, dass die resultierenden Verpflichtungen in die langfristige Finanzplanung des Bundes integriert werden, um unvorhergesehene Ausgaben und finanzielle Engpässe zu vermeiden.
Aus Sicht der SVP sei mit Blick auf das Risikokapital geboten, allfällige Forderungen gegenüber der Swissgas AG in wirksamer Weise abzusichern. So seien zulasten der Empfänger von Staatsgarantien gesetzliche Grundpfandrechte als Absicherung der Staatsgarantien und (Finanzierungs-) Kredite zu errichten oder andere wirksame Sicherungen vorzusehen.
5/8 BFE-D-E2D83401/331