Ergebnisbericht
Vernehmlassung 2024/43: Änderung der Bestimmungen des Finanzmarktaufsichtsgesetzes (FINMAG) sowie weiterer Erlasse im Hinblick auf die Zusammenarbeit mit ausländischen Stellen · 10 Seiten
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Ergebnisbericht zur Änderung der Bestimmungen des Finanzmarktaufsichtsgesetzes sowie weiterer Erlasse im Hinblick auf die Zusammenarbeit mit ausländischen Stellen
1 Ausgangslage
Die letzte Revision der Gesetzesbestimmungen über die internationale Zusammenarbeit der Eidgenössischen Finanzmarktaufsichtsbehörde (FINMA) und der Schweizerischen Nationalbank (SNB) erfolgte im Rahmen des Erlasses des Finanzmarktinfrastrukturgesetzes (FinfraG)1 und trat am 1. Januar 2016 in Kraft.2 Seither hat sich der Trend zu einem international stark vernetzten Finanzsystem sowie zu einer verstärkten grenzüberschreitenden Überwachung, Zusammenarbeit und zum Informationsaustausch zwischen Aufsichtsbehörden weiter verfestigt. Eine enge Kooperation und ein funktionierender Informationsaustausch sind beispielsweise erforderlich, um bei grenzüberschreitenden Geschäftsbeziehungen oder Transaktionen sicherzustellen, dass die zuständigen Aufsichtsbehörden über alle notwendigen Informationen verfügen, um Risiken und Missbräuche frühzeitig zu erkennen und die Ziele der Finanzmarktgesetze – namentlich Stabilität und Marktintegrität – zu gewährleisten.
Seit Inkrafttreten der aktuellen Bestimmungen haben sich die internationalen Anforderungen an die Zusammenarbeit zwischen Finanzmarktaufsichtsbehörden und Finanzdienstleistern weiterentwickelt. Der schweizerische Rechtsrahmen ist diesen Entwicklungen jedoch nur teilweise gefolgt, sodass die Kooperationsfähigkeit der Schweizer Behörden und Finanzdienstleister heute nicht mehr dem international üblichen und erwarteten Standard entspricht. Eine entsprechende Anpassung des geltenden Rechtsrahmens drängt sich daher auf.
Die vorgeschlagenen Änderungen des Finanzmarktaufsichtsgesetzes (FINMAG)3 im Rahmen der Vernehmlassung umfassen die Anpassung des sogenannten «Kundenverfahrens» im Rahmen der Amtshilfe (Art. 42a VE-FINMAG), die Einführung eines neuen Artikels über die internationale Zusammenarbeit bei Anerkennungs- und Prüfverfahren durch ausländische Behörden (Art. 42bbisVE-FINMAG), die Präzisierung und Stärkung der Regelungen zur Direktübermittlung von Informationen durch Beaufsichtigte (Art. 42c VE-FINMAG) sowie die Schaffung einer neuen Bestimmung über die grenzüberschreitende Zustellung von Dokumenten (Art. 42d VE-FINMAG). Zudem sollen die bestehenden Regelungen über grenzüberschreitende Prüfungen (Art. 43 VE-FINMAG) erweitert sowie die Bestimmungen über die internationale Zusammenarbeit des Revisionsaufsichtsgesetzes (Art. 26 ff. VE-RAG)4 und des Nationalbankgesetzes (Artikel 14, 21 und 50bbisVE-NBG)5 angepasst werden.
2 Vernehmlassungsverfahren
Das Vernehmlassungsverfahren zur Änderung des FINMAG und weiterer Erlasse über die internationale Zusammenarbeit wurde am 20. September 2024 eröffnet und dauerte bis am 3. Januar 2025. Zur Teilnahme wurden die Kantone, die in der Bundesversammlung vertretenen politischen Parteien, die gesamtschweizerischen Dachverbände der Gemeinden, Städte und Berggebiete, die gesamtschweizerischen Dachverbände der Wirtschaft sowie die interessierten Kreise eingeladen.
Eine Stellungnahme eingereicht haben:
1 SR 958.1
2AS 2015 5339