Erläuternder Bericht

Vernehmlassung 2024/46: Übernahme und Umsetzung der Rechtsgrundlagen zum EU-Migrations- und Asylpakt (Weiterentwicklungen des Schengen-/Dublin-Besitzstands) · 230 Seiten

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zur Folge, dass die Einheiten «Zoll» und «Grenzwachtkorps (GWK)» zusammengeführt werden. Aufgaben, die nach heutigem Recht von Angehörigen des Grenzwachtkorps wahrgenommen werden, werden künftig von entsprechend ausgebildeten Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern des BAZG ausgeführt. Es besteht somit ein Koordinationsbedarf mit der Totalrevision des Zollgesetzes bzw. mit dem zukünftigen BAZG-VG.100

Da die Funktionen der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des BAZG erst mit dem E-BAZG-VG eingeführt werden (vgl. Art. 99 Abs. 4 E-AsylG in der Fassung des E-BAZG-VG101), wird in der vorliegenden Vorlage, mit Ausnahme von Artikel 99 Absatz 4 VE-AsylG, wo die Terminologie «Grenzwachtkorps» belassen wird, nur der allgemeine Begriff BAZG eingeführt. Der Koordinationsbedarf betrifft somit nur Artikel 99 VE-AsylG. Sobald der allgemeine Begriff BAZG in dieser Vorlage benutzt wird, wird er künftig so belassen. Dies gilt für die Artikel 109l VE-AIG, 110c Absatz 1 Buchstabe e VE-AIG, und 102aterVE-AsylG der vorliegenden Vorlage. Es besteht daher für diese Artikel kein Koordinationsbedarf.

4.7 Auswirkungen des Vertrags und des Umsetzungserlasses

Das Eurodac-System ist bereits in Betrieb, und das SEM ist die zentrale Zugangsstelle (NAP). Mit der Erneuerung des Systems sind neue Datenzugriffe vorgesehen, insbesondere für Behörden, die Visa für einen kurzfristigen Aufenthalt erteilen. Dies bedingt einige Anpassungen im Informatikbereich. Die Erfassungspflichten der Behörden des Bundes und der Kantone stellen zusätzliche Aufgaben dar, die zu einem personellen Mehrbedarf führen können.

4.7.1 Finanzielle Auswirkungen auf den Bund

IT-Projektkosten SEM

Mit der Erneuerung des Systems sind neue Zugriffe vorgesehen, insbesondere für Behörden, die Visa für einen kurzfristigen Aufenthalt erteilen. Dies bedingt einige Anpassungen im Informatikbereich, die vom Bund umzusetzen sind (Projekt des SEM). Der Bund (SEM) übernimmt die Kosten des nationalen Umsetzungsprojekts. Im Verpflichtungskredit III Schengen/Dublin sind die Kosten von 3,6 Millionen für die Anpassung und Anbindung der Behörden an Eurodac berücksichtigt. Für den Betrieb von Eurodac rechnet das SEM mit zusätzlichen jährlich wiederkehrenden Betriebskosten ab 2026 von rund 1 Million Franken. Die Kosten sind im Finanzplan ab 2026 enthalten.

100 22.058: Zollgesetz. Totalrevision, https://www.parlament.ch/de/ratsbetrieb/suche-curiavista/geschaeft?AffairId=20220058.

101 BBl 2022 2725, hier S. 93 sowie BBl 2022 2724, hier S. 277.