Erläuternder Bericht
Vernehmlassung 2024/46: Übernahme und Umsetzung der Rechtsgrundlagen zum EU-Migrations- und Asylpakt (Weiterentwicklungen des Schengen-/Dublin-Besitzstands) · 230 Seiten
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Gesichtsbild einen Treffer ergibt, aber keine Übereinstimmung mit den Fingerabdrücken besteht.
Abs. 3
Die erforderlichen Qualifikationen der Fachpersonen, die diese Daten überprüfen, werden wie bereits heute vom SEM bestimmt. Künftig muss das SEM auch die Qualifikationen der Gesichtsbildexperten festlegen.
Art. 102c Abs. 5 und 6
Abs. 5
Der geltende Absatz 5 sieht ein grundsätzliches Verbot zur Weitergabe von Eurodac-Daten vor. Er wird geringfügig geändert und übernimmt den Wortlaut der Vorlagen zu EES93 und ETIAS94.
Abs. 6
Die Bestimmung zur Weitergabe von Eurodac-Daten wird geringfügig geändert, und es wird ein neuer Absatz 6 vorgeschlagen. Künftig dürfen Eurodac-Daten an Drittstaaten übermittelt werden, wenn dies zum Nachweis der Identität einer oder eines Drittstaatsangehörigen zum Zweck der Rückkehr notwendig ist. Die in der neuen Eurodac-Verordnung vorgesehenen Bedingungen müssen erfüllt sein, und es wird auf den neuen massgebenden Artikel der Eurodac-Verordnung verwiesen (Art. 50, siehe Ziff. 4.3).
Art. 102cbisAusführungsbestimmungen zu Eurodac
Der Bundesrat muss künftig die verschiedenen Aspekte in Bezug auf den Datenschutz und die Zugriffe auf das Eurodac-System regeln, sofern die technischen Entwicklungen zur Einrichtung eines neuen Informationssystems mit Online-Zugriff führen. Auf Grundlage des neuen Artikels 102cbisVE-AsylG kann der Bundesrat eine neue Eurodac-Verordnung erlassen (vgl. Erläuterung zu Art. 109lterVE-AIG).
4.5.3 Bundesgesetz über die polizeilichen Informationssysteme des Bundes
Artikel 16a BPI wurde im Rahmen der Vorlage zur Interoperabilität geschaffen und vom Parlament im Frühling 2021 genehmigt.95 Der in den Verordnungen (EU) 2019/817 und (EU) 2019/818 vorgesehene sBMS ist in diesem Artikel wie auch in Artikel 110 Absatz 1 AIG definiert. Die Fussnote der Verordnung 2019/818, die durch die vorliegende Eurodac-Verordnung geändert wird, ist zu aktualisieren.
93 BBl 2019 227
94 BBl 2020 7911
95 BBl 2021 674