Erläuternder Bericht

Vernehmlassung 2024/46: Übernahme und Umsetzung der Rechtsgrundlagen zum EU-Migrations- und Asylpakt (Weiterentwicklungen des Schengen-/Dublin-Besitzstands) · 230 Seiten

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Erläuternder Bericht

Für eine finanzielle Beteiligung am Solidaritätsmechanismus zur Unterstützung von Massnahmen in den Bereichen Migration, Grenzverwaltung und Asyl würde der Bundesrat die entsprechenden Mittel zu gegebener Zeit beantragen.

2.8.2 Personelle Auswirkungen auf den Bund

Kosten Tonaufzeichnungen

Die Vor- und Nachbereitung der Tonaufnahmen (inkl. Abspeicherung/Archivierung) von Dublin-Befragungen führt zu einem geringen zusätzlichen Zeitaufwand im Dublin-Verfahrensprozess von geschätzten 15 Minuten pro Befragung. Auf der Grundlage von rund 6500 Dublin-Befragungen pro Jahr wird der zusätzliche personelle Aufwand im Dublin-Verfahrensprozess einschliesslich der Akteneinsicht auf 1,5 FTE pro Jahr geschätzt. Während der Dublin-Befragung muss zusätzlich technischer Support in jedem BAZ mit Verfahrensfunktion (Altstätten, Basel, Bern, Boudry, Chiasso, Zürich) sowie an den Flughäfen Zürich und Genf gewährleistet sein, sollte es technische Schwierigkeiten bei den Tonaufzeichnungen geben. Aktuell ist dafür ein Modell mit einem First-level-Support vor Ort und einem Second-level-Support mit SEM-Personal vorgesehen. Den rein technischen Third-level-Support würde das BIT vor Ort übernehmen. Für die Sicherstellung des First- und Second-level-Supports wird aktuell ein zusätzlicher Personalaufwand von 0,25 FTE geschätzt, was rund 300 Support-Stunden entspricht und der beim SEM im First- und Second-level-Support anfallen würde.

Aktuell werden die gesamten personellen Auswirkungen der Tonaufzeichnungen von Dublin-Befragungen beim SEM auf ca. 1,75 FTE geschätzt.

Kosten Solidaritätsmassnahmen

Zusätzliche Aufnahmen haben Auswirkungen auf den personellen Bedarf im Asylverfahren. Diese zusätzlichen personellen Auswirkungen belaufen sich auf geschätzte 1,75 FTE pro Jahr für die Aufnahme von 100 Asylsuchenden im Rahmen von Solidaritätsmassnahmen. Diese Schätzung von 1,75 FTE für 100 Aufnahmen basiert auf der Annahme einer Schutzquote von 75 Prozent und setzt sich aus einem Zusatzaufwand von 0,15 FTE für die Identifikation in einem EU-Land, von 1,5 FTE für die Bearbeitung der Asylgesuche und von 0,1 FTE für die Rückkehrfälle zusammen.

Zusammenfassung

Diese allfällig zusätzlich benötigten, grob geschätzten Mittel fallen aus heutiger Sicht im Eigenbereich des SEM an und müssen entweder departementsintern kompensiert oder im Rahmen der Bedarfserhebung für den Entwicklungsrahmen 2027/2028 eingegeben werden.