Erläuternder Bericht
Vernehmlassung 2024/46: Übernahme und Umsetzung der Rechtsgrundlagen zum EU-Migrations- und Asylpakt (Weiterentwicklungen des Schengen-/Dublin-Besitzstands) · 230 Seiten
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geprüft. Aktuell ist die Speicherung von Tonaufzeichnungen im ZEMIS nicht möglich. Erst mit der Einführung des eGov-Dossiers wird eine Speicherung dieser Aufnahmen möglich sein. Die anfallenden Mehrkosten werden somit stark davon abhängen, ob eine Übergangslösung implementiert werden muss oder ob das neue eGov-Dossier ab Mitte 2026 bereits zur Verfügung stehen wird. Zudem werden gewisse Systemanpassungen notwendig sein, falls über MIDES oder eAsyl auf die Aufnahmen zugegriffen werden soll. Für die Implementierung dieser EU-Vorgabe ist mit finanziellen Aufwendungen von rund einer Million Franken zu rechnen. Diese Kosten beinhalten beispielsweise die Materialkosten für die Technik in den Zentren des Bundes inkl. Installation, akustische Massnahmen für die Räume, technische Übergangslösung, falls das eGov-Dossier nicht termingerecht zur Verfügung stehen sollte sowie allfällige Projektkosten. Je nachdem, ob eine technische Übergangslösung geschaffen werden muss oder nicht, könnten die Kosten auch tiefer oder höher ausfallen. Die Betriebskosten können derzeit noch nicht genauer beziffert werden, da diese ebenfalls davon abhängen, ob es für die Speicherung der Tonaufzeichnungen eine Übergangslösung brauchen wird oder nicht. Zum aktuellen Zeitpunkt geht das SEM davon aus, dass diese Kosten über die im Voranschlag 2024 bzw. im Voranschlag 2025 mit integriertem Aufgaben- und Finanzplan 2026–2028 eingestellten Mittel finanziert werden können.
Kosten Solidaritätsmassnahmen
Sofern eine freiwillige Ad-hoc-Teilnahme der Schweiz an möglichen Solidaritätsmassnahmen entschieden ist, wird diese ebenfalls finanzielle Auswirkungen mit sich bringen. Die Höhe dieser Auswirkungen ist von der jeweiligen Massnahme abhängig:
Pro 100 Asylsuchende, welche die Schweiz als Solidaritätsmassnahme im Rahmen von Relocation übernehmen würde, würden, bei einer angenommenen Schutzquote von 75 Prozent (d. h. 75 % erhalten nach dem Verfahren eine vorläufige Aufnahme oder Asyl), Ausgaben von ca. 10 Millionen Franken für Verfahrenskosten, Sozialhilfe, Integration, Nothilfe sowie Ein- und Ausreisekosten (rund CHF 100 000 pro Fall) entstehen (exkl. zusätzliche Personalkosten). In Übereinstimmung mit den Artikeln 20 und 24 der Asylverordnung 2 (AsylV 2; SR 142.312) deckt dieser Betrag von 10 Millionen einen Zeitraum von fünf Jahren für Flüchtlinge und sieben Jahren für vorläufig Aufgenommene ab (Mittelwert von sechs Jahren bei der Annahme einer gleichmässigen Verteilung). Diese Kosten werden über bestehende Finanzierungsquellen abgerechnet. Bei einer tiefen durchschnittlichen Schutzquote würden sich die Kosten entsprechend verringern und sich teilweise von der Integration auf die Nothilfe und den Wegweisungsvollzug verschieben. Vollzugshindernisse beispielsweise durch das Untertauchen der betroffenen Personen sind nicht auszuschliessen. Die Schweiz verfolgt grundsätzlich das Ziel, Fälle für Relocation auszuwählen, die eine Verbleibeperspektive mitbringen.
Es wird davon ausgegangen, dass für einen Experteneinsatz, wie das im Rahmen einer alternativen Solidaritätsmassnahme möglich wäre, mit jährlichen Kosten von rund 170 000 Franken pro Person zu rechnen ist (Ansatz für eine EUAA-Entsendung).