Ergebnisbericht

Vernehmlassung 2024/54: Änderung der Raumplanungsverordnung (Umsetzung der zweiten Etappe der Teilrevision des Raumplanungsgesetzes [RPG 2] und des Bundesgesetzes über eine sichere Stromversorgung mit erneuerbaren Energien) · 57 Seiten

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Casafair, EspaceSuisse, FFW, Heimatschutz-AG, Heimatschutz-BS, Heimatschutz-CH, Heimat- schutz-GL, Heimatschutz-SG-AI, Heimatschutz-SH, Heimatschutz-SO, Heimatschutz-TG, Heimat- schutz-ZG, Heimatschutz-ZH, Landschaftsinitiative, oeku, PF, Patrimoine-GE, Patromoine-VD, Patro- moine-VSR, PF, Pro Natura-BE, Pro Natura-BS, Pro Natura-GL, Pro Natura-JU, Pro Natura-LU, Pro Natura-NE, Pro Natura-SH, Pro Natura-VD, Pro Natura ZH, PUSCH, SCANAT, SIA, SL-FP, VCS,

WWF).

Buchstabe a

AR, BL, SG und SH sowie Swissolar schlagen vor, die Bestimmung so zu ergänzen, dass Solaranla- gen auch verteilt auf mehrere Anlagen angeordnet werden können, wenn dies ein harmonisches Ge- samtbild ergibt.

Buchstabe b

Für BE ist nicht klar, ob Solaranlagen an einer Fassade genügend angepasst sind, wenn sie bisher einheitlich gestaltete Fassadenelemente oder Bauteile einheitlich ersetzen. GE schlägt vor, dass auch die Anforderung eines passenden Farbtons aufgenommen werden muss.

Buchstabe c

Für den Kanton Aargau ist unklar, was „vollständig abdecken“ bedeutet; er befürchtet, dass Gebäude mit Licht- oder Lüftungsöffnungen unter Schrägdächern von der Norm ausgeschlossen würden.

Buchstabe d

Es wird beantragt, die Bestimmung zu streichen, da farbige Solarpaneele teuer und weniger energie- effizient seien (aeesuisse, ewz, Regiogrid, suissetec, Swissolar).

BE, NE, SH, SO, VS und ZG sowie die BPUK weisen darauf hin, dass die Vorgabe «dieselbe Farbge- bung» wenig praktikabel sei, und empfehlen stattdessen eine «möglichst ähnlichen Farbgebung» zu verlangen.

Buchstabe e

AG, BSLA und SIA empfehlen, die Bestimmung zu streichen.

Buchstabe f

AG befürwortet eine tiefere Schwelle für bewilligungsfreie Solaranlagen an Fassaden in wenig emp- findlichen Arbeitszonen.

Die Bestimmung wird als problematisch und veraltet kritisiert, da Solarpanels an Fassaden ohne Bau- bewilligung nicht auf ihre Auswirkungen auf die Umgebung geprüft würden. Dies sei besonders in In- dustrie- und Gewerbezonen problematisch, die an Bauzonen grenzen – eine Situation, die mit Ver- dichtung und Wohnraummangel häufiger werde (AKD, AP, AS, DAH, Heimatschutz-AG, Heimat- schutz-BS, Heimatschutz-GL, Heimatschutz-SG-AI, Heimatschutz-SH, Heimatschutz-SO, Heimat- schutz-TG, Heimatschutz-ZG, Heimatschutz-ZH, KSD, KSKA, NIKE). Zudem gebe es auch in solchen Zonen schützenswerte Denkmäler und Stätten, bei denen eine Prüfung zwingend nötig sei (AKD).

Es sollten auch Mischzonen mit ausschliesslich gewerblicher Nutzung aufgenommen werden, da sie den Arbeitszonen entsprechen (aeesuisse, ewz, suissetec, Swissolar).

Es muss geregelt werden, wie mit Gebäuden in Arbeitszonen umzugehen ist, die höhere Gestaltungs- anforderungen erfüllen müssen wie zum Beispiel grosse Bauten oder Denkmäler (Zürich).