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Vernehmlassung 2024/57: Ausführungsbestimmungen zum CO2-Gesetz für die Zeit nach 2024 · 75 Seiten
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Verordnung «%ASFF_YYYY_ID»
gelegt wird. Eine geologische Speicherung kann zusätzlich zu Anhang 19 Ziffer 1.4 auch in einer Speicherstätte erfolgen, die im Rahmen eines multilateralen Abkommens von den Partnerstaaten anerkannt wurde.
Art. 5a Abs. 1 Bst. b und e sowie Abs. 2
1Projekte können zu einem Programm zusammengefasst werden, wenn:
b. in der Programmbeschreibung eine Technologie festgelegt wird und alle Projekte diese Technologie einsetzen;
e. sie innerhalb eines Landes umgesetzt wurden.
2Projekte können in bestehende Programme aufgenommen werden, wenn sie die Voraussetzungen nach Absatz 1 erfüllen.
Art. 6 Abs. 2 Bst. n Ziff. 3
2Der Validierungsstelle ist eine Beschreibung des Projekts oder des Programms einzureichen. Diese muss insbesondere Angaben enthalten über:
n. bei Projekten oder Programmen im Ausland zusätzlich:
3. die Ergebnisse der Konsultation der betroffenen Interessensgruppen sowie die Möglichkeit, Rückmeldungen zur Umsetzung des Projekts oder Programms zu geben.
Art. 7 Abs. 1
1Wer für ein Projekt oder ein Programm Bescheinigungen beantragen möchte, muss dem BAFU über die Validierungsstelle ein Gesuch um die Beurteilung der Eignung für die Ausstellung von Bescheinigungen einreichen. Das Gesuch umfasst die Projekt- oder Programmbeschreibung und den Validierungsbericht.
Art. 9 Abs. 5 und 7
5Der Monitoringbericht, die zugrundeliegenden Messdaten und der dazugehörige Verifizierungsbericht umfassen einen Zeitraum von höchstens drei Jahren. Die Verifizierungsstelle muss sie spätestens ein Jahr nach Ende des Zeitraums dem BAFU einreichen. Die Emissionsverminderungen oder die Erhöhung der Senkenleistungen sind pro Kalenderjahr auszuweisen.
7Für Projekte oder Programme, welche in Bezug zu einer Verminderungsverpflichtung nach Artikel 31 CO2-Gesetz stehen, sind dem BAFU die Monitoringberichte und die Verifizierungsberichte jährlich bis am 31. August des Folgejahres einzureichen. Die Anzahl der ausgestellten Bescheinigungen, die Anlagen eines Betreibers mit Verminderungsverpflichtung betreffen, ist dem Betreiber, der diese Verminderungsverpflichtung eingegangen ist, und dem BAFU umgehend zu melden.