Ergebnisbericht

Vernehmlassung 2024/60: Verordnung über die Vorbereitung und Umsetzung der Solidaritätsmassnahmen zur Gewährleistung der Gasversorgung · 10 Seiten

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Der Kanton Aargau merkt an, dass die Schweizer Gasindustrie über namhafte Speichervolumen in Frankreich verfüge und die Westschweiz und die Nordwestschweiz Erdgas aus dem westlichen Nachbarland importieren. Deshalb sei es erstrebenswert, auch mit Frankreich ein Solidaritätsabkommen auszuhandeln. Dies diene dazu, die Bezugsquellen zu diversifizieren, da Frankreich über zahlreiche Importhäfen für Liquefied Natural Gas (LNG) verfüge.

Der Kanton Tessin wünscht, dass eine Strategie für die Umsetzung der vorbereitenden Massnahmen (Art. 14) entwickelt wird, welche die Kundinnen und Kunden im Kanton Tessin in gleicher Weise berücksichtigen könnte wie die Kunden in der übrigen Schweiz, und dass der Bundesrat bzw. der Delegiert für wirtschaftliche Landesversorgung mit der Überwachung dieser Massnahmen beauftragt wird.

Art. 1

Da im derzeitigen System kein von der Gaswirtschaft entflochtener Marktgebietsverantwortlicher existiert, betont der Kanton Aargau die Wichtigkeit eines Gasversorgungsgesetzes (GasVG), mit welchem ein solcher Marktgebietsverantwortlicher eingeführt werden würde. Daher sei die Übertragung der Aufgabe an die Swissgas ein begehbarer Weg. Ebenso wünscht sich der Kanton Aargau mehr Klarheit über die Relevanz des Gasversorgungsgesetzes zum vorliegenden Solidaritätsabkommen und der dazugehörigen Verordnung. Im erläuternden Bericht sei die Relevanz des Gasversorgungsgesetzes für das trilaterale Solidaritätsabkommen auszuführen. Es ist insbesondere auch darzulegen, ob ein Marktgebietsverantwortlicher nach Einführung des GasVG die Rolle von Swissgas übernehmen soll.

Art. 2

Der Kanton Aargau weist darauf hin, dass es unklar sei, welche Betriebe genau unter Art. 2 Bst. G fallen. Daher beantragt er, dass zumindest im erläuternden Bericht auszuführen sei, wie die Komplexität, der zur Versorgung und Entsorgung notwendigen Logistikprozesse unter Anwendung des Solidaritätsabkommens abgebildet werden kann.

Der Kanton Appenzell Ausserrhoden und Zürich merken an, dass der Zivilschutz bei der Aufzählung der geschützten Kundinnen und Kunden fehlt. Ebenso möchte der Kanton Appenzell, dass auch die kantonalen Führungsstandorte in diese Aufzählung aufgenommen werden. Der Kanton Aargau möchte die Grundversorger für die Lebensmittelproduktion zu den geschützten Kunden aufnehmen. Der Kanton Thurgau fordert, dass auch die landwirtschaftlichen Tierproduktionsbetriebe sowie Gemüse- und Beerenproduzenten bei den geschützten Kunden beinhaltet sein sollten.

2.2 Politische Parteien

Bei den politischen Parteien haben die Schweizerische Volkspartei (SVP) und die Sozialdemokratische Partei der Schweiz (SP) zur Verordnung eine Stellungnahme abgegeben. Grundsätzlich unterstützen beide Parteien die Verordnung, jedoch ist dies bei der SVP nur bedingt der Fall.

Die SP begrüsst das trilaterale Abkommen und diese Verordnung und sieht die Übertragung der Vorbereitungen und operativen Umsetzung an die Swissgas als erforderlich, da sie langjährige Erfahrung im Netzbetrieb und den zugehörigen Transportaktivitäten mitbringt. Zudem ist sie im Besitz der für die Schweiz bestimmten Kapazitäten der Transitgasleitung.

Die SVP merkt an, dass es einer Erweiterung der Schiedsklausel bedarf, um sicherzustellen, dass die Schweiz in der Streitbeilegung nicht in eine ungerechtfertigte Nachteilsposition gerät, weil sie als nicht