Ergebnisbericht
Vernehmlassung 2024/63: 18.455 n Pa. Iv. Grossen Jürg. Selbstständigkeit ermöglichen, Parteiwillen berücksichtigen · 14 Seiten
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3.2 Stellungnahmen zu verschiedenen Themenbereichen
3.2.1 Parteivereinbarungen als neues Kriterium zur Bestimmung des Rechtsstatus
Die meisten Vernehmlassungsteilnehmenden äussern Bedenken, dass das zusätzliche subjektive Kriterium der Parteivereinbarungen zur Bestimmung des Status als arbeitnehmende oder selbstständigerwerbende Person negative Folgen haben könnte.
Für ZG, SPS, sbv, SGB, SUVA und Syndicom besteht kein Handlungsbedarf, weil Parteivereinbarungen bereits heute bei der Bestimmung des Rechtsstatus in die Beurteilung einfliessen könnten. Für BL, GL, SG und UR schafft die Vorlage keinen Mehrwert, da sie nur die heutige Praxis bestätige.
Nachstehend werden die verschiedenen in den Antworten der Teilnehmenden behandelten Themen aufgeführt:
3.2.1.1 Schutz der Arbeitnehmenden
Sozialer Schutz AI, AR, BE, BS, GE, JU, TG, SPS, SAV, SGB, Allpura, Zustellung Schweiz, SBV, Swissstaffing,
Syndicom und Stadt Lausanne befürchten eine Schwächung des sozialen Schutzes der Erwerbstätigen, die sich der Auswirkungen der Selbstständigkeit auf ihre soziale Absicherung oft nicht bewusst seien. Eine Aufweichung der Kriterien, die die Anerkennung des Selbstständigenstatus erleichtern würde, hätte möglicherweise zur Folge, dass mehr Selbstständigerwerbende die damit verbundenen Risiken nicht tragen könnten und nicht genügend abgesichert wären. Dies würde die Allgemeinheit insbesondere durch höhere Kosten für Sozialhilfe und Ergänzungsleistungen (EL) belasten, wenn die Selbstständigerwerbenden kein ausreichendes Einkommen erzielten. Für Travail.Suisse hat diese Änderung bedenkliche Konsequenzen; Selbstständige seien nicht gegen Arbeitslosigkeit versichert und wären damit schlechter sozial abgesichert. Die Arbeitslosenversicherung sei für die von der Vorlage besonders betroffenen Plattformbeschäftigten wichtig. Aus Sicht von Travail.Suisse ist es zwingend, dass Plattformfirmen als Arbeitgebende mit den entsprechenden Pflichten eingestuft werden. Da die Vorlage unklar sei, liessen sich die Anzahl der betroffenen Personen, die Auswirkungen auf die Finanzierung der Sozialversicherungen und die Verteilung der Lasten (z. B. Sozialhilfe und EL) schwer einschätzen. Für BS, BL, FR, GL, NW, OW, SH, TI, KKAK, VVAK, und FER kann die soziale Absicherung von Selbstständigerwerbenden nicht durch eine Aufweichung des Anerkennungsprozesses verbessert werden. Gerade die bestehenden flexiblen, aber klaren Kriterien gewährleisteten, dass die Marktmacht nicht zulasten der Arbeitnehmenden ausgenutzt werde.
Hinsichtlich der bestehenden Kriterien verweisen AR, BS, GL, NW, OW, SH, SO, SZ, TI, KKAK, VVAK und FER auf die Studie der Konjunkturforschungsstelle KOF der ETH Zürich, wonach die Schweiz seit Jahren die Rangliste der am stärksten globalisierten Länder anführt. Gemäss den genannten Teilnehmenden wird diese Spitzenposition durch eine adäquate und flexible Regulierung im Bereich der Sozialversicherungen ermöglicht und unterstützt. Wie der Bericht des Bundesrates «Digitalisierung – Prüfung einer Flexibilisierung des Sozialversicherungsrechts» (sog. «Flexi-Test-Bericht») vom 17. Oktober 2021 unlängst gezeigt habe, sei das heutige System ausgewogen und flexibel.
Für AR, FR, GE, NE, NW, OW, SH, SO, TI, VS, Grüne, KKAK, VVAK, SUVA und FER besteht kein
Handlungsbedarf, weil die geltende Regelung es den Ausgleichskassen ermögliche, auf neue Entwicklungen und Trends einzugehen; das Bundesgericht setze dabei die klaren Leitlinien und steuere zusätzlich. Aus der Sicht von GE und SAV darf die wirtschaftliche Freiheit nicht der sozialen Absicherung zuwiderlaufen. Das Centre patronal betont ebenfalls, dass die geltende Regelung auf objektiven Fakten beruhe und dass sie einheitlich und fair angewandt werde. Die Einbeziehung rein privatrechtlicher Ansätze trage nicht zur Verbesserung der sozialen Absicherung bei. Centre patronal