Ergebnisbericht

Vernehmlassung 2024/63: 18.455 n Pa. Iv. Grossen Jürg. Selbstständigkeit ermöglichen, Parteiwillen berücksichtigen · 14 Seiten

Fedlex · Ergebnisbericht · Seite 6Fedlex · Ergebnisbericht

und FER ergänzen, dass die Achtung der unternehmerischen Freiheit und die soziale Absicherung durch die Auslegung der bestehenden, klaren und nachvollziehbaren Kriterien gewährleistet werden könne. Wie GE erwähnt, hat das Bundesgericht vor Kurzem daran erinnert, dass der Status nach den tatsächlichen Verhältnissen bestimmt werden müsse. Die Zulassung von Parteivereinbarungen würde den sozialen Schutz schwächen.

VD befürchtet wegen der divergierenden Interessen der Parteien ebenfalls eine Aufweichung der sozialen Absicherung der prekären Arbeitnehmenden, hält aber das Risiko für begrenzt, weil die allfälligen Parteivereinbarungen nur ein untergeordnetes Kriterium bildeten. VD betont jedoch, dass beim Vollzug jeglicher Prekarisierung vorgebeugt werden müsse.

Die SUVA lehnt den Vorentwurf ab; im Fall einer Annahme sollten die Parteivereinbarungen nur bei hohen Entgelten angewendet werden dürfen (konkret ab 80 % des Höchstbetrags des versicherten Verdienstes in der Unfallversicherung, also rund CHF 120 000, und dies auch nur dann, wenn keine wirtschaftliche Abhängigkeit von einem einzigen Auftraggeber bestehe). Der SAV schlägt vor, für die Gültigkeit des Parteiwillens zusätzlich einen Nachweis zu verlangen, gemäss dem sich die Vertragsparteien über sämtliche rechtlichen und sozialversicherungsrechtlichen Konsequenzen der selbstständigen Tätigkeit im Klaren und damit einverstanden sind. VZH und ZHK fordern eine Aufklärungspflicht gegenüber den von den Auswirkungen der Parteivereinbarungen betroffenen Arbeitnehmenden.

Koordination mit dem Arbeitsrecht BE, GE, TG, SPS, SGB, Allpura, Stadt Lausanne und Zustellung Schweiz plädieren dafür, dass stets

auf die tatsächlichen Verhältnisse zwischen den Parteien abgestellt wird, um irreführend formulierte Verträge und eine Verschlechterung der Arbeitsbedingungen und der sozialrechtlichen Situation zu verhindern. Da die Vertragspartner der Selbstständigerwerbenden keine Arbeitgebenden seien, seien sie nicht für Sozialabgaben und die Einhaltung der arbeitsrechtlichen Vorschriften verantwortlich (Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz, Höchstarbeitszeiten, Kündigungsfristen, Minimallöhne, Sozialpläne usw.). Mit der neuen Regelung liessen sich diese Vorschriften umgehen. Dadurch werde die Position der in vielen Niedriglohnsektoren tätigen Personen, die dann womöglich Hilfe der Allgemeinheit bräuchten, geschwächt. Allpura und Stadt Lausanne betonen, dass die Risiken der Arbeitgebenden nicht auf die Erwerbstätigen und die Allgemeinheit abgewälzt werden dürften. Dazu halten SPS, SGB, SAV, Stadt Lausanne, Syndicom, VZH und ZHK fest, dass der Vorentwurf die arbeitsrechtlichen Auswirkungen im Zusammenhang mit dem Status als arbeitnehmende Person nicht erwähne und daher das Risiko bestehe, die Parteivereinbarungen auch im Arbeitsrecht berücksichtigen zu müssen, sodass die zum Schutz der Arbeitnehmenden erlassenen zwingenden und halbzwingenden Bestimmungen ihren Sinn verlören. VZH und ZHK empfehlen dem Bundesrat diesbezüglich, die Regelung der Kriterien für die Bestimmung des Status mit den arbeitsrechtlich relevanten Kriterien zu koordinieren. Wenn im Sozialversicherungsrecht dem Pateiwillen mehr Gewicht beigemessen werde, wäre dies zwar für die Vertragsparteien grundsätzlich vorteilhaft, berge jedoch die Gefahr, dass Fälle zunehmen, in denen die arbeitsrechtliche Qualifikation von der sozialversicherungsrechtlichen abweicht.

Scheinselbstständigkeit Gemäss GE, GL, JU, NE, SG, ZG, Grüne, SPS, SUVA, HotellerieSuisse und Stadt Lausanne birgt

das Inkrafttreten der vorgeschlagenen Änderungen die Gefahr von Missbräuchen und einer Umgehung der sozialversicherungsrechtlichen Pflichten, weil angesichts des Machtgefälles zwischen den Parteien die Verträge nicht frei ausgehandelt werden könnten. Arbeitnehmende würden gelegentlich in die Selbstständigkeit gedrängt, sodass nicht von einer freien Willensäusserung der Parteien die Rede sein könne. AI, NE, SPS, SGB, HotellerieSuisse, KFMV und Syndicom warnen ebenfalls vor dem Risiko, dass die Selbstständigkeit durch die Arbeitgebenden erzwungen wird und man mit zahlreichen «Scheinselbstständigen» konfrontiert wäre, die unter Druck gesetzt würden, um die Kosten zu senken,